Herbst im Garten: Laub und Heckenschnitt richtig entsorgen

Quelle: Rhein-Sieg-Kreis

Wenn die ersten Blätter fallen, beginnt im Garten die Zeit der herbstlichen Arbeiten. Für viele stellt sich dann die Frage: Wohin mit dem Laub und den abgeschnittenen Ästen?

Am besten für die Umwelt ist es, das Laub direkt auf den Beeten zu belassen. Dies schützt den Boden und bietet Regenwürmern wertvolle Nahrung. Alternativ können Laubhaufen als gemütliches Winterquartier für Igel und andere kleine Tiere dienen. Alles Weitere gehört auf den eigenen Kompost oder in die Biotonne.

Für größere Mengen stehen Beistellsäcke der RSAG AöR zur Verfügung, die an zahlreichen Verkaufsstellen im Kreisgebiet und in der RSAG-Verwaltung in Siegburg (Pleiser Hecke 4) erhältlich sind. Details findet man über die Internetseite der RSAG unter www.rsag.de.

Bitte beachten: Gewerblich transportierte Mengen benötigen für die Entsorgung einen Herkunftsnachweis.

Grünabfall gehört nicht in die Natur

„Laub im Herbst ist wie Grasschnitt im Sommer zu behandeln“, betont Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. „Es gehört auf den Kompost oder in die Entsorgung. Das Ablagern in der Natur oder im Wald ist schädlich und verboten, da Gartenpflanzen oft zu viele Nährstoffe enthalten und nicht heimische Samen in die freie Natur gelangen könnten.“

Von Anfang Oktober bis Ende Februar ist die ideale Zeit für den großzügigen Rückschnitt von Hecken und Bäumen. Ein fachgerechter Winterschnitt sorgt für dichte Hecken, die Tieren Schutz und Lebensraum bieten. Das Fällen von Bäumen außerhalb von Schutzgebieten ist in dieser Zeit grundsätzlich erlaubt. Doch im Siedlungsbereich ist es wichtig, vorab bei der Stadt oder Gemeinde zu prüfen, ob das Fällen zulässig ist. Hier muss der Artenschutz und die Baumschutzsatzung beachtet werden.

Nach wie vor gibt es die Möglichkeit der Bündel-Sammlung. Diese Abholung kann von privaten Haushalten nach vorheriger Anmeldung bis zu dreizehn Mal im Jahr kostenlos genutzt werden. Grünabfälle, die gebündelt oder in Kartons neben der Biotonne liegen, werden nicht mitgenommen. Lediglich RSAG-Beistellsäcke sind zugelassen.

Alle Informationen, auch zur anerkannten Eigenkompostierung, gibt es beim RSAG-Kundencenter unter der Telefonnummer 02241 306306 oder unter www.rsag.de.