Wahlen

Alle politischen Wahlen finden nach den gleichen Grundsätzen statt. Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

Die nächsten Wahlen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet - vorgezogen - die nächste Bundestagswahl statt.

Der Deutsche Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf vier Jahre gewählt werden.
Die Stadt Meckenheim ist im Wahlkreis 97 Rhein-Sieg-Kreis II von insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet. 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl Wahlberechtigte, die zum gesetzlichen Stichtag in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, voraussichtlich ab 28. Januar bis spätestens 1. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten werden.

Umfassende Informationen gibt die Bundeswahlleiterin

Die Bundeswahlleiterin informiert auch in Leichter Sprache 

Öffnung des Wahlbüros

Aufgrund der verkürzten Fristen startet die Stadt Meckenheim mit Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros in die Briefwahl. 

Freitag, 7. Februar 7.30 Uhr bis 16 Uhr
Samstag, 8. Februar 8 Uhr bis 14 Uhr
Montag, 10. Februar 7.30 Uhr bis 18 Uhr

 Ab Dienstag, 11. Februar, gelten dann für das Wahlbüro die üblichen Öffnungszeiten der Stadt Meckenheim.
Im Wahlbüro kann nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt dort gewählt werden.

Briefwahl

Ab sofort werden die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Personen verschickt. Die Briefwahlunterlagen können ebenfalls ab sofort im Wahlbüro beantragt werden – entweder per

Online-Wahlschein-Verfahren

oder per E-Mail an wahlen@meckenheim.de.

Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Bürgerinnen und die Bürger die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar erhalten können und bittet demensprechend um Geduld.

Im Hinblick auf die Briefwahl hat die Stadt Meckenheim keinen Einfluss auf die Versandzeiten der Postunternehmen und kann daher aufgrund der engen Frist nicht garantieren, dass alle versendeten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen – insbesondere, wenn die Anträge erst kurz vor dem Wahltermin gestellt werden. Deshalb ist es ratsam, dass diejenigen, die auf die Briefwahl angewiesen sind, ihre Unterlagen so früh wie möglich beantragen.
Hiervon sind auch alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger betroffen, die im Ausland leben oder sich über den Wahltermin dort aufhalten und wählen wollen und bei denen für die Zusendung und rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen ebenfalls nur zwei Wochen zur Verfügung stehen. Insofern ist die Zeit für die Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland und deren Rücksendung ohnehin schon sehr eng bemessen.
Aufgrund der engen Fristen und der daraus resultierenden Unwägbarkeiten empfiehlt das Wahlamt der Stadt Meckenheim daher allen Wählerinnen und Wählern, am 23. Februar im Wahllokal vor Ort ihr Kreuz zu setzen oder die frühzeitige „Briefwahl vor Ort“ mit der persönlichen Stimmabgabe im Wahlbüro im Rathaus ab 7. Februar zu nutzen.

Wählen aus dem Ausland

Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?

Sie wohnen grundsätzlich in Deutschland, sind aber vorübergehend über den Wahltag im Ausland und möchten an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen?

Ausführliche Infos zum Wählen im Ausland 

Darauffolgende Wahl:
Kommunalwahl am 14. September 2025

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