Stadtplanung

Stadtplanung hat die wichtige Aufgabe die künftige Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet Meckenheims planerisch vorzubereiten. Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben jeder Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert.

Die Tätigkeiten reichen von der räumlichen Stadtentwicklungsplanung über städtebauliche Rahmenpläne, der Ausweisung neuer Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete, städtebaulicher Einzelprojekte der Stadterneuerung und der Denkmalpflege bis hin zur Sicherung und Entwicklung von Freiräumen und Grünstrukturen.
Ob Gestaltung eines innerstädtischen Platzes, die Erschließung von Flächen für Gewerbe, Industrie, Handel Wohnen und öffentliche Einrichtungen, aber auch fachübergreifend Straßenplanung und ÖPNV, Stadtplanung ist überall dort im Einsatz, wo sich »Stadt« entwickeln soll.

Im Gegensatz zur Architektur stehen dabei nicht in erster Linie Entwurf oder Gestaltung von einzelnen Gebäuden, sondern die Ausbildung von Ensembles, Siedlungen oder öffentlichen Räumen im Vordergrund. Gleichzeitig sind die gegenseitigen Auswirkungen der unterschiedlichen Nutzungen in Einklang zu bringen. Ziel ist es, Wohnen, Verkehr, Wirtschaftsentwicklung, Erfordernisse des Klimawandels und die verschiedensten weiteren öffentlichen Belange in einem gesunden und qualitätsvollen Nebeneinander zu gewährleisten.