Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Stadt Meckenheim setzt sich aktiv für die Barrierefreiheit ihrer Internetseite ein, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir sind bemüht unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Derzeit ist die Internetseite meckenheim.de mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung nicht komplett vereinbar und daher für Menschen mit Beeinträchtigungen zum Teil eingeschränkt zugänglich. Wir arbeiten aktiv daran, die Zugänglichkeit zu verbessern und bitten um Verständnis.
Das Content-Management-System der städtischen Homepage arbeitet auf Basis neuester Technologien. Diese basiert unter anderem auf barrierefreien Templates. Weitere Möglichkeiten, wie Zusatzmodule oder die Einbindung einer Assistenzsoftware, werden nach und nach in die Homepage integriert.
Barrierefreie Bereiche:
- Alle Überschriften, Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
- Alle Seiten können mit Maus und Tastatur bedient werden.
- Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
- Der weitgehende Verzicht auf Abkürzungen emöglicht Menschen, die einen Screen-Reader nutzen, einen fließenden Textvortrag. Notwendige Abkürzungen werden erklärt.
- Aussagekräftige Titel für Links, Dokumente oder Bilder vermitteln den jeweiligen Inhalt.
- Die Schriftgröße ist skalierbar. Nutzen Sie hierfür die Tastenkombination "Strg" und "+" und "Strg" und "-". Alternativ können Sie die "Strg"-Taste drücken und am Mausrad drehen.
- Bilder und Grafiken im Internet-Auftritt sind mit alternativen Texten hinterlegt. Diese beschreiben den Inhalt des Bildes.
Nicht barrierefreie Inhalte
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
- Auf www.meckenheim.de ist ein externes Ratsinformationssystem, ein Bewerbungsmanagementsystem, ein Geoportal und eine Verlinkung auf www.wirtschaftsförderung-meckenheim.de eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
- Eine Leichte Sprache für Informationen zu Inhalten des Angebotes und zur Navigation fehlt. Wir bieten daher an, unverständliche Textinhalte telefonisch zu erklären.
- Die Website hat bisher noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache. Diese werden künftig eingepflegt.
- Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre:
- Einige PDFs/Informationsblätter und Formulare sowie Dokumente von Dritten.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wurde in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet. Diese Stelle ermöglicht es, ungelöste Beschwerdefälle zu melden, um spezifische Barrieren zu identifizieren und bestmöglich abzubauen. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik ist dem Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen unterstellt. Sie ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail erreichbar: