Meckenheim setzt neuen Nachhaltigkeitsstandard: Ökonomische Kriterien im Fokus des Unternehmerparks Kottenforst
Überarbeitete Vergabekriterien – Transparenz und nachhaltige Entwicklung
Nach intensiven Diskussionen in der Bürgerschaft über Ansiedlungskriterien und Berichte über vermeintlich zögerliche Grundstücksverkäufe legt die Stadtverwaltung dem Rat eine überarbeitete Fassung der Kriterien für den Unternehmerpark vor.
Der Fokus liegt dabei auf einer ganzheitlichen Nachhaltigkeit – ökologisch verantwortlich, wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare Vergabe, die Investitionen ankurbelt, Arbeitsplätze schafft und gleichzeitig ökologische Belange wie Flächenversiegelung, Biodiversität und Ressourcenschutz berücksichtigt.
Einen kurzen Überblick gibt dieses Video:
In den zahlreichen Gesprächen mit Unternehmen, die sich im Unternehmerpark Kottenforst ansiedeln wollten oder bereits ansässig sind, zeigte sich durchgängig der Tenor: Die Firmen wählen den Meckenheimer Unternehmerpark, weil sie sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren und diese Grundsätze in ihrer eigenen Ausrichtung verankern wollen, sowie dies als Kernbestandteil ihrer Unternehmensphilosophie sehen.
Eine ausführliche Übersicht zum Hintergrund, Fakten und Informationen zu den Ansiedlungskriterien:
Hintergrund
In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verkaufsbeschlüsse gefasst. Darüber hinaus werden in den kommenden Wochen mehrere Bauvorhaben im Unternehmerpark begonnen.
So hat die GINO AG Elektrotechnische Fabrik, einer der führenden Hersteller elektrischer Leistungswiderstände, bereits mit den Erdarbeiten auf einem 17.000 m² großen Grundstück begonnen. Das Unternehmen wird nach Fertigstellung seine beiden Betriebe aus Bonn und Eisenach mit derzeit 140 Mitarbeitenden nach Meckenheim verlagern.
Der Baustart der Fleischhof Rasting GmbH auf dem 120.000 m² großen 2. Bauabschnitt des Unternehmerparks Kottenforst steht kurz bevor.
Mehr dazu in der 360°-Tour auf Unternehmerpark Kottenforst
Bereits angesiedelte Unternehmen
- Air Products GmbH i.V.m. Regionalverkehr Köln GmbH
- Aubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice & Catering GmbH
- BonnTech Sustainable GmbH
- Fleischhof Rasting GmbH
- GINO AG Elektrotechnische Fabrik
- Josef Küpper Söhne GmbH
- Rhein-Sieg-Kreis (Rettungswache)
Die Flächenbilanz zeigt, dass inzwischen 61 % (ca. 16,5 ha) der vermarktbaren Fläche (ca. 27 ha) verkauft wurden. Weitere 9 % der Flächen (ca. 2,4 ha) sind derzeit reserviert. Es stehen derzeit noch 30 % der Flächen (ca. 8,1 ha) zur Verfügung. Für verschiedene Grundstücke liegen derzeit Anfragen vor.
Der Rat der Stadt Meckenheim wurde auch darüber informiert, aus welchen Gründen Unternehmen in der Vergangenheit von einer Ansiedlung Abstand genommen haben oder abgelehnt wurden. So sind bisher fünf Ansiedlungen trotz positivem Votum des Stadtrates gescheitert.
Gründe hierfür waren die immensen Baukostensteigerungen der letzten Jahre, Finanzierungsschwierigkeiten und in einem Fall hat das Unternehmen eine andere Immobilie gefunden und daher den Neubau abgesagt. Wären diese Vorhaben umgesetzt worden, wären weitere 22.000 m² Fläche verkauft und zum Teil schon bebaut.
Zwei Drittel der Anfragen passen nicht wegen ungeeigneter oder unbekannter Nutzung oder den Gebietsparametern.
Die bisherigen Kriterien zum Thema Nachhaltigkeit spielten nur eine untergeordnete Rolle. So kamen in der Vergangenheit Unternehmen nicht in Frage, weil ihre Branche nicht ins Gewerbegebiet passte oder Projektentwickler bauen möchten, aber eine Nutzung noch nicht genannt werden konnte. Oft waren es aber auch die Flächengrößen – entweder sind die Grundstücke zu klein oder zu groß bemessen – oder die Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Gewerbegebiet mit Emissionsvorgaben ausweist. Unternehmen, die ein Industriegebiet benötigen, weil sie zum Beispiel Lärm verursachen oder rund um die Uhr arbeiten müssen, sind im Unternehmerpark schon rechtlich nicht zulässig.
Überarbeitung der Ansiedlungskriterien
Die Kriterien zur Vermarktung des Unternehmerparks Kottenforst wurden überarbeitet, neu gegliedert und gewichtet. Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit ist dabei weiterhin im Fokus. Der Schwerpunkt wurde jedoch auf die Ökonomische Nachhaltigkeit (Gewerbesteuer u.a.) ausgerichtet. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit fließen aber weiterhin in die Bewertung mit ein.
Ökonomische Nachhaltigkeit
So haben Unternehmen, die sich um ein Grundstück bewerben, nachzuweisen, dass sie finanziell in der Lage sind, das Bauvorhaben umzusetzen. Darüber hinaus möchte die Stadt wissen, mit welchen Steuereinnahmen zukünftig zu rechnen sein wird. Ein Fokus wird weiterhin auf Zukunftsbranchen gerichtet, zum Beispiel auf Unternehmen aus dem Cluster Bioökonomie und grüne Technologien. Andere Unternehmen werden weiterhin nicht per se ausgeschlossen, müssen aber ihre Zukunftsfähigkeit glaubhaft nachweisen.
Wünschenswert sind zudem Unternehmen, die mit anderen Organisationen kooperieren und Synergien am Standort erzeugen.
Ökologische Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Bauen ist weiterhin gewünscht. Hierzu gibt es inzwischen gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind, die es bei der Erstellung des ersten Kriterienkatalogs in der Form noch nicht gab. Darüber hinaus werden der Einsatz von innovativen Baustoffen, z. B. das Bauen mit Holz und anderen ökologischen Baustoffen, die Begrünung von Dach und Fassade, sowie Maßnahmen zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz besonders positiv bewertet. Grundstücke sind möglichst mehrgeschossig zu bebauen, um den Flächenverbrauch zu minimieren. Belastungen, die durch Verkehr entstehen, sind durch betriebliches Mobilitätsmanagement, nach Möglichkeit zu reduzieren.
Soziale Nachhaltigkeit
Es sollen Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen oder am Standort erhalten bleiben. Diese müssen im Verhältnis zum Flächenverbrauch stehen. So sollen reine Lagerflächen minimiert oder auch ausgeschlossen werden. Bewertet wird auch, ob und wie Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, z. B. faire Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz. Außerdem betrachtet die Stadt, welche positiven oder negativen Auswirkungen mit der Ansiedlung verbunden sind. So wird z. B. auch bewertet. Was im Falle einer stadtinternen Umsiedlung mit dem bisherigen Standtort geschieht.
Verkaufspreis
Der bisherige Verkaufspreis für voll erschlossene Grundstücke im Unternehmerpark wurde 2018 kalkuliert und vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossen. Er betrug bisher 110 €/m². Ab 1. Juni 2026 wird er 125 €/m² betragen. Der Betrag wurde an die Preise der kommunalen Gewerbegebiete in der Region angepasst.
Weitere Entwicklung
Der Unternehmerpark Kottenforst gliedert sich in drei Bauabschnitte, von denen zwei vollständig erschlossen sind. Ein dritter Bauabschnitt gehörte von Beginn an zur Gesamtplanung. Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Verwaltung mit der Bauleitplanung für dieses rund 4 ha große Areal beginnen soll.
Ansiedelungskriterien und Gewichtung
Für Unternehmen, die sich im Unternehmerpark Kottenforst ansiedeln möchten, gelten folgende am 25. März 2026 vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Kriterien. Unternehmen haben zu den einzelnen Punkten in ihrer schriftlichen Bewerbung Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Nachweise vorzulegen. Der Rat der Stadt Meckenheim entscheidet im Einzelfall über den Verkauf eines Grundstücks.
1. Ökonomische Nachhaltigkeit
1.1. Betriebswirtschaftliche Eignung
Nachweis anhand von Jahresabschlüssen oder Business-Plan bei Gründungen, sowie Finanzierungsbestätigung der Hausbank.
Es handelt sich um einen Ausschließungsgrund bei unzureichender Eignung.
1.2. Sichere Steuereinnahmen
Nachweis über die Gewerbesteuerzahlungen in den vergangenen drei Jahren und Prognose der zukünftigen Gewerbesteuerleistung.
Unternehmen sind verpflichtet Gewerbesteuer am Firmenstandort Meckenheim zu zahlen, ggfls. ist der Unternehmenssitz dauerhaft nach Meckenheim zu verlegen.
1.3. Zukunftsbranchen
Angabe und ggfls. Nachweis, wie die Zukunft des Betriebes bzw. der Branche gesehen wird.
Betriebe aus dem Cluster Bioökonomie und Grüne Technologien (z.B. Lebensmittel und Ernährung, Nachwachsende Rohstoffe, erneuerbare Energien oder Gesundheit) werden besonders positiv bewertet.
1.4. Synergien mit anderen Unternehmen und Netzwerkpartnern
Angabe von bereits vorhanden oder beabsichtigen Kooperationen und Synergien mit bereits ansässigen Unternehmen oder Netzwerken (z.B. bio innovation park Rheinland e.V., Unternehmen für Meckenheim e.V.)
Unternehmen, die mit anderen Organisationen kooperieren und Synergien am Standort erzeugen, werden positiver bewertet.
2. Ökologische Nachhaltigkeit
2.1. Bauen mit Holz und nachwachsenden Rohstoffen
Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens.
Der Einsatz von innovativen Baustoffen, z.B. das Bauen mit Holz und anderen ökologischen Baustoffen und die Begrünung von Dach und Fassade werden positiver gewertet.
2.2. Einsatz erneuerbarer Energien und sonstige Klimaschutzmaßnahmen
Darstellung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung im Rahmen der Ansiedlung bzw. nach Inbetriebnahme am neuen Standort (z.B. Reduzierung von CO2-Emmissionen durch Einsatz von erneuerbaren Energien, PV-Anlagen auf Dächern und Wänden).
Die gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten. Maßnahmen, die darüber hinaus gehen werden besonders positiv bewertet.
2.3. Ressourcenschonung (Nutzung und Gestaltung der Betriebsflächen)
Es ist darzulegen, wieviel Grundstücksfläche benötigt wird und für welchen Zweck sie genutzt werden soll.
Der Flächenverbrauch ist zu minimieren, daher werden mehrgeschossige Bauten und ein geringer Flächenverbrauch positiver gewertet.
2.4. Verkehrseffekte
Darstellung der prognostizierten Verkehrseffekte und der Maßnahmen, negativen Effekten entgegenzuwirken.
Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, die Belastung durch Verkehr zu reduzieren (z.B. betriebliches Mobilitätsmanagement, Jobticket, -rad für Mitarbeitende, Einsatz von E-Fahrzeugen)
3. Soziale Nachhaltigkeit
3.1. Qualitative Arbeitsplätze
Nachweis über die Anzahl und Art der Arbeits- und Ausbildungsplätze, sowie Prognose der Entwicklung am Standort Meckenheim. Anzugeben ist außerdem ein Vollzeitäquivalent, sowie eine Aufschlüsselung der Arbeitsplätze nach Berufen oder Qualifikationen.
Unternehmen mit qualitativen Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen werden positiver bewertet. Auch das Verhältnis der Arbeitsplätze zur Betriebsfläche wird betrachtet.
3.2. Gesellschaftliche Verantwortung
Aufstellung von Maßnahmen des Unternehmens, die eine soziale Verantwortung belegen, z.B. faire Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz, Spenden und Sponsoring von gemeinnützigen Organisationen.
Unternehmen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, werden positiver bewertet.
3.3. Stadtentwicklungspolitische Auswirkungen
Darstellung, welche Auswirkungen eine Ansiedlung oder Verlagerung des Betriebes haben könnte, z.B. durch Aufgabe des bisherigen Standortes, Imagegewinn oder Wirkung auf andere Unternehmen.
Vorhaben, die keine oder positive Auswirkungen auf den Standort Meckenheim haben, werden besser bewertet.
Die Bewertung erfolgt gemäß folgender Gewichtung:
| Ansiedlungskriterien | Gewichtung in % |
|---|---|
| 1. Ökonomische Nachhaltigkeit | 45% |
| 1.1 Betriebswirtschaftliche Eignung (Ausschließungsgrund) | 15% |
| 1.2 Sichere Steuereinnahmen | 15 % |
| 1.3 Zukunftsbranchen | 10% |
| 1.4 Synergien | 5% |
| 2. Ökologische Nachhaltigkeit | 30% |
| 2.1 Bauen mit Holz und nachwachsenden Rohstoffen |
30% |
| 2.2 Einsatz erneuerbarer Energien und sonstige Klimaschutzmaßnahmen |
5% |
| 2.3 Ressourcenschonung (Nutzung und Gestaltung der Betriebsflächen) |
5% |
| 2.4 Verkehrseffekte |
10% |
| 3. Soziale Nachhaltigkeit |
25% |
| 3.1 Qualitative Arbeitsplätze |
10% |
| 3.2 Gesellschaftliche Verantwortung |
5% |
| 3.3 Stadtentwicklungspolitische Auswirkungen |
10% |
| Gesamt |
100% |