Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung werden durch die Stadt Meckenheim öffentlich-rechtliche Beiträge zum öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten erhoben. Die Grundlagen und die Beitragsstaffel können der Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen entommen werden.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 51 Jugendhilfe: Detailseite
Leitung: Anna Sitner
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
EG
- Telefon: 02225 917-280
- Fax: 02225 917-66124
- E-Mail (Funktionspostfach Jugendamt)