Was ist bei Ferienjobs zu beachten?
Der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln gibt Antworten
Ferienjobs bieten Schülerinnen und Schülern eine gute Gelegenheit, während der Schulferien Geld zu verdienen. Ebenso motiviert die Aussicht, interessante Berufsfelder kennenzulernen und neue Kontakte zu knüpfen, viele Jugendliche.
Wer einen Ferienjob anstrebt, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Bis zum Abschluss der Vollzeitschulpflicht ist Ferienarbeit auf höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschränkt, das entspricht bis zu 20 Arbeitstagen, flexibel auf die Ferien verteilt. Die Arbeitszeiten dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche betragen, wobei höchstens 5 Tage pro Woche gearbeitet werden dürfen. Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr, Arbeiten an Samstagen, Sonntagen sowie an Feiertagen ist untersagt. Abweichungen von diesen Regelungen sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz möglich, zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder im Bäckerhandwerk.
Der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln informiert umfassend.