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Baulasten (Eintragungen, Auskünfte)
Durch eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Meckenheim soll dem Antragsteller mitgeteilt werden, ob Grundstücke durch eine öffentlich-rechtliche Sicherung von Baulasten belastet sind. Eintragungen in das Baulastenkataster der Stadt Meckenheim erfolgen in der Regel in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren.
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Antragstellung zur Auskunft erfolgt formlos. Es sind jedoch Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücks-Nummer des betroffenen Grundstücks zu machen. Ferner muss der Antragsteller darlegen, welches Interesse an einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis verfolgt wird.
Entstehen mir Kosten?
30 Euro je Grundstück, wenn keine Baulast eingetragen ist und
50 Euro je Grundstück, wenn eine Baulast eingetragen wurde.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Gerd Gerres
- Eva Kirchesch
- Luba Schmidt
Tel.: 02225/917-163
E-Mail: gerd.gerres@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-154
E-Mail: eva.kirchesch@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-314
E-Mail: luba.schmidt@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim