Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung als Pflichtaufgabe jedes Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist im SGB VIII gesetzlich verankert - insbesondere in den §§ 1, 79 und 80 SGB VIII. Jugendhilfeplanung betrifft alle Themenbereiche und Fragestellungen darüber, was Kinder, Jugendliche und Familien brauchen: Treffpunkte für Kinder und Jugendliche, Beratungsangebote für Mütter und Väter oder passende Hilfen in den unterschiedlichsten Notlagen müssen rechtzeitig und ausreichend vorhanden sein. Jugendhilfeplanung ist damit ein wesentliches strategisches Instrument zur Steuerung der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe besteht die Jugendhilfeplanung aus einem Dreischritt von Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung. An der Gesamtheit aller Planungen im Jugendhilfebereich sind eine Vielzahl von Fachkräften sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beteiligt. Die Jugendhilfeplanerin koordiniert die Jugendhilfeplanung in Meckenheim. Die Koordination der Jugendhilfeplanung nimmt vor allem die Bedürfnisse von Kindern und deren Familien in den Blick. Die Koordination der Jugendhilfeplanung nimmt darüber hinaus an den Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Familie (JHA) teil.

Beteiligung

Jugendhilfeplanende achten darauf, dass die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen und der Familien im Mittelpunkt stehen. Gemeinsam mit den Menschen, die es betrifft und den Fachkräften vor Ort werden die Angebote entwickelt, die gebraucht werden. Die Jugendhilfeplanenden führen Beteiligungsverfahren nicht immer selbst durch, sondern tun dies oft in Kooperation mit der jeweiligen Fachabteilung im Jugendamt oder mit den betreffenden Institutionen, wie Schulen, Jugendtreffs, Vereinen, Beratungsstellen oder anderen Jugendhilfeträgern.

Die AG 78 Jugendring und die AG 78 Kindertagesbetreuung werden als Gremien der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Vertreterinnen der Einrichtungen und Dienste seitens der Koordination der Jugendhilfeplanung genutzt, um frühzeitig auch freie Träger in Planungen mit einzubeziehen.

Themen 

Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege der Stadt Meckenheim

Es müssen ausreichend Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Dabei muss einerseits geprüft werden, wie viele Kinder wo geboren werden, die einen Platz benötigen, wie viele Zu- und Wegzüge sowie Neubaugebiete es gibt, welchen Betreuungsbedarf die Eltern haben, und andererseits wie viele Plätze wo bereits vorhanden sind, um den erhobenen Bedarf zu decken. Fehlen Plätze, müssen bestehende Kitas erweitert oder neue gebaut werden.

Kommunale Kinder- und Jugendförderplanung (KJFP)

Die Jugendhilfeplanung unterstützt Kinder und Jugendliche beim gelingenden Aufwachsen. Sie sorgt dafür, dass genügend Freizeit-, Ferien- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Dazu zählen nicht nur Angebote der Freizeitgestaltung, sondern auch Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, zum Beispiel vor Alkohol und Drogen, aber auch vor Mobbing und sexuellen Übergriffen. Zusammengefasst geht es darum, Kinder und Jugendliche stark zu machen und eine sichere, aber auch attraktive Umwelt zu schaffen und zu erhalten. 

Aktueller Kinder- und Jugendförderplan

Hilfen zur Erziehung (HzE)

Jährlicher Bericht über die Entwicklung der Erziehungshilfen in Meckenheim

Frühe Hilfen

Ein weiteres Thema sind Unterstützungsangebote für (werdende) Eltern. Mit der Geburt eines Kindes ändert sich das Leben von heute auf morgen. Elternsein ist nicht immer leicht und stellt Erziehungsberechtigte vor große Herausforderungen. Es soll daher ausreichend bedarfsgerechte Angebote in Meckenheim für sie geben. Dies können von Fachkräften begleitete Eltern-Cafés zum Austausch über Erfahrungen und Probleme sein, Familienhebammen, die die Eltern begleiten und ihnen bei der Pflege ihrer Kleinkinder beratend zur Seite stehen, oder auch Anlaufstellen bei finanziellen oder gesundheitlichen Problemen.

Netzwerkarbeit

Jugendhilfeplanung ist Netzwerkarbeit. Jugendhilfeplanungsfachkräfte arbeiten auf verschiedenen Ebene mit unterschiedlichen Gremien, Institutionen und Zielgruppen zusammen. Dazu gehören in Meckenheim u.a. (Liste nicht abschließend):

  • der Ausschuss für Jugendhilfe und Familie (JHA) als politischer Entscheidungsträger über die Maßnahmen des Jugendamtes sowie themenspezifische Arbeitsgemeinschaften
  • Fachabteilungen aus dem Jugendamt
  • AG 78 Jugendring (Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und -förderung in Meckenheim)
  • AG 78 Kindertagesbetreuung
  • OGS-Qualitätszirkel (kommunale Arbeitsgruppe zur Qualitätsentwicklung der offenen Ganztagsschulen (OGS) in Meckenheim)
  • Netzwerk Kinderschutz (Netzwerk mit Akteuren und Trägern aus der Sozialhilfe, der Gesundheitshilfe, der Sozialarbeit, der Jugendarbeit, den Kindertageseinrichtungen und Schulen, dem Jugendamt sowie den Ordnungsbehörden)
  • Jugendamtselternbeirat
  • AG Integration
  • AG Migration