Infoleiste
Bauanträge, Baugenehmigungen
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie die anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Lageplan
- Auszug aus dem Katasterkartenwerk
- Bauzeichnungen
- Berechnung der Nutzfläche
- ggf. Brandschutzkonzept
- ggf. weitere Unterlagen, falls diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind
Alle Bauvorlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag, die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibung sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung richtet sich nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Gebührengesetzes NRW sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).
Muss ich Fristen beachten?
Die Bearbeitungszeit des Bauantrages ist insbesondere von der Art, der Lage und dem Umfang des Bauvorhabens abhängig. Die Bearbeitungszeit für Wohnhäuser beträgt in der Regel ca. 6 Wochen, wenn alle Bauvorlagen vollständig sind und keine Umplanungen erforderlich werden.
Weitere Informationen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wird. Das gleiche gilt, wenn die Bauausführung für mehr als ein Jahr unterbrochen ist.
Die Gültigkeitsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Rechtliche Grundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung.
Formulare
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018 Verfahrensfreie Bauvorhaben § 62 BauO NRW 2018
- Antrag auf Bau einer Werbeanlage
- Anzeige Beseitigung von Anlagen § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 2018
- Baubeschreibung Anlage (Druckversion, Word)
- Baugenehmigung einfach § 64 BauO NRW
- Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018
- Befristete Nutzungsänderung § 64 Absatz 2 BauO NRW
- Bericht über die Bauzustandsbesichtigung (§ 84 BauO NRW 2018 i. V. m. § 28 Abs. 4 BauPrüfVO)
- Bericht über die Bauüberwachung
- Bericht über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung land-/forstwirtschaftliche Anlage
- Genehmigung der vollständigen Beseitigung § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW
- Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW
- Grundstücksteilung nach § 7 BauO NRW (Druckversion, Word)
- Grundstücksteilung nach § 8 BauO NRW - Anlage I/5 zu VV BauPrüfVO
- Informationsblatt zur Gestaltung der Außenanlagen
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht
- Verzeichnis der von den Bauaufsichtsbehörden erteilten Prüfaufträge als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik
- Verzeichnis der von den Bauaufsichtsbehörden erteilten Prüfaufträge als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
- Bauakteneinsicht
- Baukontrolle / Bauzustandsbesichtigungen
- Bauberatung
- Grundstücksteilungen
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)
Ansprechpartner:
- Gerd Gerres
- Christine Grzesik-Hönig
- Valentina Henkelmann
- Carmen Tempel
Tel.: 02225/917-163
E-Mail: gerd.gerres@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-148
E-Mail: christine.grzesik-hoenig@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-159
E-Mail: valentina.henkelmann@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-267
E-Mail: carmen.tempel@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim