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Grundstücksteilungen
Die Teilung eines Grundstückes bedarf unter bestimmten Voraussetzungen zu ihrer Wirksamkeit einer Genehmigung.
Welche Unterlagen benötige ich?
- amtlicher Lageplan gemäß Bauprüfverordnung
- Teilungserklärung des Grundstückeigentümers
- ggf. Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
- ggf. Bauzeichnungen
- ggf. Angabe über den Zweck der Teilung
Entstehen mir Kosten?
Je gebildetes, bebautes Grundstück 50 – 250 Euro.
Muss ich Fristen beachten?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen.
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung).
Formulare
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Gerd Gerres
- Christine Grzesik-Hönig
Tel.: 02225/917-163
E-Mail: gerd.gerres@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-148
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim