Wahlen

Alle politischen Wahlen finden nach den gleichen Grundsätzen statt. Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

Die nächsten Wahlen

Kommunalwahl am 14. September 2025 - Etwaige Stichwahl am 28. September

Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen wurden auf den 14. September 2025 festgelegt. (Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.)

Am 14. September 2025 findet daher auch die Kommunalwahl in Meckenheim statt. 

An diesem Tag werden die folgenden Gremien gewählt:

  • Rat der Stadt: Die Mitglieder des Stadtrates entscheiden über wichtige kommunale Angelegenheiten und vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
  • Kreistag: In kreisangehörigen Kommunen wird zudem der Kreistag gewählt, der für die Belange des gesamten Kreises zuständig ist.

Gleichzeitig steht an diesem Tag auch die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters sowie der Landrätin bzw. des Landrates an.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlmodalitäten
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung – dem Stadtrat oder dem Kreistag – hat jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme. Mit dieser Stimme wird gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber bzw. eine Wahlbezirksbewerberin sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der Wahlbezirksbewerber oder die Wahlbezirksbewerberin aufgestellt ist.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie die Landrätin oder der Landrat werden durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Soweit keine Bewerberin bzw. kein Bewerber im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Diese findet am 28. September statt.

Die Wahl kann entweder im Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen. Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie zu den Standorten der Wahllokale folgen in Kürze.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie aktiv die Zukunft Ihrer Kommune mit! 

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