Wahlen
Alle politischen Wahlen finden nach den gleichen Grundsätzen statt. Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.
Die nächsten Wahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet - vorgezogen - die nächste Bundestagswahl statt.
Der Deutsche Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die auf vier Jahre gewählt werden.
Die Stadt Meckenheim ist im Wahlkreis 97 Rhein-Sieg-Kreis II von insgesamt 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am 23. Februar 2007 oder früher geboren sind), seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten haben jeweils zwei Stimmen: mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl Wahlberechtigte, die zum gesetzlichen Stichtag in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, voraussichtlich ab 28. Januar bis spätestens 1. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung erhalten werden.
Umfassende Informationen gibt die Bundeswahlleiterin
Die Bundeswahlleiterin informiert auch in Leichter Sprache
Wählen aus dem Ausland
Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?
Sie wohnen grundsätzlich in Deutschland, sind aber vorübergehend über den Wahltag im Ausland und möchten an der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 teilnehmen?