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Onlineservices - E-Government
Onlineformulare im virtuellen Rathaus
E-Government bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger Behördengänge unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses oder anderer Verwaltungen im Internet durchführen können, wie zum Beispiel die Beantragung von Meldebescheinigungen, Personenstandsurkunden aus dem Geburtsregister/Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister/Sterberegister oder die Anmeldung von Hunden.
Alle Vorgänge können online bezahlt werden. Hierzu können Sie giropay, Kreditkarte (Mastercard, VISA), oder paydirekt verwenden.
Das Angebot der Stadt Meckenheim, aber auch anderer Behörden, wird stetig ausgebaut. Hier finden Sie die Leistungen, die wir Ihnen aktuell als Onlineservice anbieten können.
Meldewesen
Personenstandskurkunden
Jugendhilfe - Unterhaltsvorschuss
Hundeangelegenheiten
Externe Links
Meldewesen
Einfache Meldebescheinigung
Sie können bei der Stadt Meckenheim eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Zum Onlineservice Einfache Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Sie können bei der Stadt Meckenheim eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Meckenheim gemeldet ist.
Sollten Sie aus Meckenheim verzogen sein, ist eine Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Die erweiterte Meldebescheinigung dient zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat.
Zum Onlineservice Erweiterte Meldebescheinigung
Manuelle Melderegisterauskunft nach §44 BMG
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
3. derzeitige Anschriften
4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Zum Onlineservice Manuelle Melderegisterauskunft nach §44 BMG
Automatisierte Melderegisterauskunft nach §49 BMG
Sie haben die Möglichkeit eine automatisierte (einfache) Melderegisterauskunft (nach §49 BMG) zu beantragen.
Dabei wird Ihnen das Ergebnis (positiv oder negativ) Ihrer Anfrage unmittelbar nach Ihrer Online-Zahlung angezeigt. Eine Übermittlung des Ergebnisses per E-Mail erfolgt nicht.
Zum Onlineservice Automatisierte Meldeauskunft nach §49 BMG
Zur Zeit wegen Wartungsarbeiten/Neuerstellung des Formulars nicht möglich!
Personenstandsurkunden
Ihr Standesamt ist nur dann zuständig, wenn auch die Beurkundung der jeweiligen Angelegenheit in Meckenheim erfolgt ist, also z.B. die Geburt oder Eheschließung in Meckenheim stattgefunden hat. Der Wohnort zum Zeitpunkt der Beurkundung ist nicht relevant.
Aus folgenden Registern können Sie Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Jugendhilfe
Unterhaltsvorschuss Online - Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden
Hundeangelegenheiten
Sie können einen neuen Hund in Ihrem Haushalt anmelden, oder einen Antrag auf Haltungserlaubnis eines gefährlichen Hundes/Hundes bestimmter Rassen stellen.
Einen bereits angemeldeten Hund können Sie online abmelden, einen Antrag auf Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung stellen oder eine Verlustmeldung der Hundesteuermarke abgeben.