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Baukontrolle / Bauzustandsbesichtigungen
Die Bauaufsichtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben in der Regel eine Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus und eine weitere nach abschließender Fertigstellung durch.
Welche Unterlagen benötige ich?
Der Bauherr hat die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen jeweils eine Woche vorher anzuzeigen. Entsprechende Vordrucke sind der Baugenehmigung beigefügt. Die Anzeige kann auch formlos erfolgen.
Ob zu den Bauzustandsbesichtigungen weitere Unterlagen vorzulegen sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Entsprechende Erfordernisse ergeben sich entweder aus den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung oder den Vorschriften der Landesbauordnung.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr richtet sich nach Umfang und damit Dauer und Schwierigkeitsgrad. Diese ergeben sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Muss ich Fristen beachten?
Termine für Bauzustandsbesichtigungen werden am besten telefonisch vereinbart und sind in aller Regel kurzfristig möglich.
Rechtliche Grundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
- Bauanträge, Baugenehmigungen
- Bauaufsicht-Verwaltung (ordnungsbehördliche Verfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren)
Ansprechpartner:
- Lothar Falkenstein
- René Klein
Tel.: 02225/917-151
E-Mail: lothar.falkenstein@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-310
E-Mail: rene.klein@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim