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Besserer Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Erft
Kommunen, Kreise und Erftverband vereinbaren interkommunale Kooperation / Stadt Meckenheim ist durch den Technischen Beigeordneten Heinz-Peter Witt vertreten
Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat gezeigt, dass das Hochwasserrisikomanagement verbessert werden muss. Von der Vorsorge, der Regional- und Bauleitplanung über die Stärkung des natürlichen Wasserrückhalts bis hin zum technischen Hochwasserschutz sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um das Hochwasserrisiko zu verringern. „Dabei müssen wir großräumig denken“, sagt Achim Blindert, der Allgemeine Vertreter des Euskirchener Landrats Markus Ramers. „Hochwasser endet nicht an Stadt-, Gemeinde- oder Kreisgrenzen. Um mögliche Überflutungen zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, müssen wir das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses wie der Erft in den Blick nehmen.“ Daher hat der Kreis Euskirchen in den vergangenen Monaten alle Akteure des „Erft-Reviers“ von der Quelle bei Nettersheim-Holzmülheim bis nach Kerpen an einen Tisch gebracht und ein gemeinsames Vorgehen koordiniert. In Zülpich wurde jetzt der Startschuss für eine Kooperation gegeben, die die betroffenen Kommunen, mehrere Kreise sowie den Erftverband umfasst. Bis zum Sommer soll die interkommunale Hochwasserschutzkooperation auch formell unter Dach und Fach sein. Für die Stadt Meckenheim als Swist-Anrainer nahm der Technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt an der Veranstaltung teil.
Im Januar 2022 hatte das NRW-Umweltministerium bereits einen 10-Punkte-Arbeitsplan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes veröffentlicht. Darin führte das Ministerium kommunale Hochwasserschutzkonzepte – möglichst auf Ebene von Flusseinzugsgebieten – als wesentlichen Beitrag zu einem kosteneffizienten und nachhaltigen Hochwasserschutz auf und förderte die Erstellung durch die Kommunen. Um den technischen Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Erft und seinen Nebengewässern nachhaltig zu verbessern, müssen entsprechende Schutzkonzepte sowohl lokale Gegebenheiten, als auch regionale Gebietseigenschaften berücksichtigen. „Nur wenn die Hochwassersituation ganzheitlich, das heißt kleinräumig auf kommunaler Ebene bis hin zur großräumigen Betrachtung des Einzugsgebietes, beurteilt wird, kann das Schutzniveau nachhaltig, wirkungsvoll und kosteneffizient verbessert werden. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass die Wirkung der geplanten Schutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt wird“, so Dr. Bernd Bucher, Vorstand des Erftverbandes.
Auf dieser Grundlage haben die von der Hochwasserkatastrophe stark betroffenen Kommunen im südlichen und mittleren Erft-Einzugsgebiet gemeinsam mit den Kreisen und dem Erftverband eine Kooperationsvereinbarung zum Interkommunalen Hochwasserschutz initiiert. Ziel dieser Kooperation ist es, das Hochwasserrisiko durch die interkommunale Abstimmung und Entwicklung von Schutzmaßnahmen in allen Kommunen zu reduzieren. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Kooperation ist die unmittelbare Einbindung der Bürgerschaft. So sollen gemeinsam vergangene Hochwasserereignisse aufgearbeitet, zusätzliche Erkenntnisse gewonnen und durch die abgestimmte Identifizierung ortskonkreter Schutzmaßnahmen und überörtlich wirkender Rückhaltemaßnahmen ein interkommunales Hochwasserschutzkonzept über die nächsten drei Jahre entwickelt werden. Die Einbindung von Starkregenkonzepten einzelner Kommunen in das Gesamtkonzept ist dabei vorgesehen.
Derzeit laufen die ersten gemeinsamen Arbeitstermine innerhalb der Teilprojekte der Hochwasserschutzkooperation, die nach den Gewässern im Einzugsgebiet der Erft bis Kerpen gegliedert sind. „Dabei wurde bereits deutlich, dass eine Verbesserung des Hochwasserschutzes nur durch die Einbindung aller Beteiligten erzielt werden kann“, so Achim Blindert.