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Handwerkskammer zu Köln unterstützt flutgeschädigte Unternehmen bei Beantragung der NRW-Aufbauhilfe
Antragstellung ab sofort möglich
Die von Flut und Hochwasser getroffenen Handwerksbetriebe haben in den zurückliegenden Wochen bis zur Erschöpfung gearbeitet, um Schutt und Dreck wegzuräumen. Selbst weniger stark betroffene Unternehmen werden aktuell durch die zerstörte Infrastruktur und unterbrochene Lieferketten gehemmt. Es besteht jedoch eine große Solidarität innerhalb des Handwerks: Die Handwerkskammer zu Köln steht ihren Mitgliedsbetrieben als verlässlicher Partner in dieser schwierigen Phase zur Seite, berät zu allen anfallenden Fragen und unterstützt so unbürokratisch wie möglich bei der Beantragung der Aufbauhilfe.
Wir haben vor Ort gesehen und erlebt, vor welch' unfassbarer Aufgabe viele unserer Mitgliedsbetriebe stehen. Dort, wo die eigenen Betriebsgebäude von Handwerksunternehmen in Mitleidenschaft gezogen wurden, steht oft nur noch der Rohbau. Aufgrund der zerstörten Infrastruktur und unterbrochener Lieferketten müssen viele Unternehmerinnen und Unternehmer oft improvisieren, um irgendwie arbeiten zu können", berichtet Stephanie Bargfrede, Geschäftsführerin der Handwerkskammer zu Köln, und ergänzt: "Wir sind froh, dass die Aufbauhilfe jetzt anläuft, dass es weitergeht, dass nach dem großen Aufräumen der Wiederaufbau beginnen kann - so wie es unmittelbar nach der Katastrophe von der Politik versprochen wurde. Das darf nun nicht an bürokratischen Hindernissen scheitern. Wir stehen als verlässlicher Partner eng an der Seite unserer Mitgliedsbetriebe."
Betroffene Handwerksbetriebe sollten sich, falls nicht schon geschehen, an die Kaufmännische Unternehmensberatung der Handwerkskammer zu Köln zu wenden, per Telefon 0221 2022-346 oder E-Mail betriebsberatung@hwk-koeln.de . Das Team der Unternehmensberatung bietet Orientierung, Beratung und unbürokratische Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsgeldern für den Wiederaufbau. Alle wichtigen Informationen hierzu hat die Kammer auf ihrer Internetseite zusammengefasst, die ständig aktualisiert wird.
Mit der Förderrichtlinie für den Wiederaufbau ist der Weg für die Fluthilfen für Unternehmen, Private und die öffentliche Infrastruktur frei. Ab dem 17. September können Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen die Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Unwetters beantragen. Die Kammer führt im Rahmen des Antragsverfahrens eine Plausibilitätsprüfung auf Basis eines Sachverständigengutachtens durch und ist damit offizieller Teil des dreistufigen Verfahrens. Auf diese Weise bereitet die Kammer die weitere Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle vor.
Weitere Informationen zu Aufbauhilfen und zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Die Antragsunterlagen zu Aufbauhilfen für Unternehmen finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank.
Das Handwerk spielt eine Schlüsselrolle beim Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten. Über die Gewerke hinweg herrscht dabei große Solidarität. Die Handwerkskammer zu Köln appelliert daher an ihre Mitgliedsbetriebe, sich nach Möglichkeit aktiv am Wiederaufbau vor Ort zu beteiligen und auf der Internetseite www.handwerk-baut-auf.de , die unter Federführung der Handwerkskammer in Koblenz entstanden ist, mit eigenen Hilfsangeboten registrieren zu lassen. Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland haben bereits signalisiert, in den Überschwemmungsgebieten mit anpacken und sich beim Wiederaufbau einbringen zu wollen.
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Internetportal www.unser-handwerk-hilft.com bringt Handwerksbetriebe zusammenNach der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz können viele Handwerksbetriebe in der Region Köln/Bonn nach wie vor nicht arbeiten, viele sind weiterhin nicht erreichbar. Neues Internetportal "Unser Handwerk hilft" bringt hilfesuchende Betriebe mit Handwerkerinnen und Handwerkern aus ganz Deutschland zusammen, die ihre Kolleginnen und Kollegen u.a. in Erftstadt, Lohmar, Leverkusen, Swisttal und Rheinbach unterstützen wollen.
Text: Handwerkskammer Köln