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Wenn Starkregen das Haus trifft
Energieagentur Rhein-Sieg und Verbraucherzentrale NRW beraten
Wir alle sind sehr betroffen von den Ereignissen des schrecklichen Starkregenereignisses und dessen Folgen. Auch wenn aktuell viele Haushalte noch nicht über anstehende Sanierung und Änderung der Energieversorgung nachdenken können, stellen wir an dieser Stelle einen Überblick der Beratungsangebote und hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Unser Kooperationspartner, die Verbraucherzentrale NRW, hat für Betroffene der Starkregenereignisse Tipps zur Trocknung von Gebäuden und Vermeidung von Schimmel erstellt.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW:
Die starken Regenfälle und Überschwemmungen der vergangenen Tage durch das Tief „Bernd“ haben landesweit für schwere Gebäudeschäden gesorgt. Abgesehen von der direkten Beschädigung von Mauerwerk und der Unbrauchbarkeit von Haushaltsgegenständen ist die mögliche Schimmelbildung nach einem Wasserschaden ein zentrales Problem. Die Verbraucherzentrale NRW hat Tipps zusammengestellt, um langfristige Folgeschäden zu reduzieren.
Schaden schnellstmöglich melden:
Um gegenüber Versicherungen immer auf der sicheren Seite zu sein, muss ein Wasserschaden sofort oder, wie es meist in den Vertragsbedingungen formuliert wird, „unverzüglich“ gemeldet werden. Das gilt auch für Meldungen an Vermieter/-innen, deren Versicherungen ebenfalls eine unverzügliche Information voraussetzen. Vor Ort sollte der Schaden mit Smartphone oder Kamera als Foto oder Film dokumentiert werden.
Eingetretenes Wasser zügig beseitigen:
Das Beheben eines Wasserschadens verlangt zum einen, die unmittelbaren Zerstörungen und Beschädigungen zu beseitigen und zum anderen, nachhaltige Trockenheit wiederherzustellen. Häufig mischen sich beim Sanieren die Bereiche und die Arbeit führt zu einer „ganzheitlichen“ Baustelle. Am Wichtigsten sind Schnelligkeit und Gründlichkeit. Qualifizierte Sachverständige können die Größe und das Ausmaß der Feuchteschäden in Mauerwerk und betroffenen Bauteilen lokalisieren und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bestimmen. Wichtig dabei ist auch die Inspektion möglicher nicht sichtbarer Schäden, wie Bereiche unter dem Estrich oder an Wänden, die verkleidet sind.
Trocknen der Bauwerkschäden:
Nach der Beseitigung von stehendem Wasser, Schlamm und Bauwerksschäden sowie der oberflächlichen Reinigung folgt die fachgerechte Trocknung des Mauerwerks. Beim Trocknen eines Wasserschadens wird mit Luft und Wärme gearbeitet. Je nach Baustoff und Lage des Bauteils muss die richtige Kombination, Anwendung und Dauer bestimmt sowie der Trocknungsprozess überwacht werden. Während bei Wänden und Decken meist eine Behandlung von außen ausreicht, ist der Aufwand bei durchfeuchteten oder durchnässten Böden, wie zum Beispiel bei der Estrichtrocknung, wesentlich höher.
Schimmel bildet sich sehr schnell:
Kann bei einem Wasserschaden nicht schnell genug getrocknet werden, finden schon nach wenigen Tagen viele Schimmelpilze optimale Wachstumsbedingungen. Das kann schnell zu einem großflächigen Befall führen, der nicht nur die Gesundheit der Bewohner/-innen gefährdet, sondern auch die Bausubstanz. Wichtig ist, jede Feuchtigkeit und Nässe zu lokalisieren und restlos zu beseitigen, um so Schimmel und weitere Bauschäden zu verhindern.
Weiterführende Infos und Links:
Rat und Hilfestellung von der Verbraucherzentrale NRW erhalten Betroffene von Starkregen und Hochwasser
– in der Beratungsstelle vor Ort: www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen
– per Mail an service@verbraucherzentrale.nrw
Erste Antworten auf Fragen von Betroffenen gibt es außerdem auf www.verbraucherzentrale.nrw/unwetterschaden
Die Verbraucherzentrale NRW berät Hauseigentümer/-innen kostenfrei zum Schutz vor Rückstau und Überflutung unter der Rufnummer 0211/3809-300 oder unter der E-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw und informiert Ratsuchende zu Fragen rund um Schimmel, Feuchtigkeit und Sanierung in den Beratungsstellen oder kostenlos per Videoberatung. Anmeldungen sind möglich unter: Tel. (0211) 33 996 555. www.verbraucherzentrale.nrw/schimmel
Die Checkliste des Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland findet sich unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/58459
Für weitere Informationen im Rhein-Sieg-Kreis:
Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW im Rhein-Sieg-Kreis
Tel. (02242) 96930-11 oder rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw
Zentraler Energie-Lotse: (0211) 33996556
Weitere Infos zu Ölheizung, elektrischer Installation und PV-Anlagen im Falle von Überflutungen finden Sie hier: https://energieagentur-rsk.de/buerger/weiterfuehrende-informationen/
Nutzen Sie gern auch den nächsten Beratungstag am 18. August - es sind noch zwei Telefontermine mit Frau Clever zu vergeben: https://www.meckenheim.de/cms117/aktuelles/mitteilungen_rathaus/artikel/72330/index.shtml
Text: Energieagentur Rhein-Sieg und Verbraucherzentrale NRW