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Versicherungsschutz bei Unwetterschäden
Hinweise des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur richtigen Absicherung
Jeder Hauseigentümer und jede Hauseigentümerin sollte sein Eigentum ausreichend versichern. Wenn Häuser oder Wohnungen aufgrund von Starkregenereignissen und den damit einhergehenden Überflutungen und Stauwasser beschädigt oder zerstört werden, stellt sich die Frage, inwieweit eine Versicherung für die Schäden aufkommt. „Um solche Schäden abzusichern, brauchen Hausbesitzer den erweiterten Naturgefahrenschutz“, sagt Oliver Hauner, Experte für Sachversicherungen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diesen gibt es als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Er deckt Schäden durch Starkregen, Hochwasser und Erdrutsch mit ab.
Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?
Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung decken standardmäßig die Risiken infolge von Sturm, Blitz oder Hagel ab.
Unter das Risiko „Sturm“ fallen abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben. Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden, leistet immer die Wohngebäudeversicherung. Schäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen übernimmt die Hausratversicherung.
Daneben gibt es den Baustein „erweiterte Naturgefahren“ – auch Elementarrisiken genannt. Das ist grundsätzlich der Rund-um-Schutz gegen Naturgefahren. Dazu gehören u. a. Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben. Wer sein Haus oder Inventar auch dagegen absichern will, braucht den erweiterten Naturgefahrenschutz (Elementarschadenversicherung). Diesen gibt es als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Im Falle eines Starkregens sind mit der erweiterten Naturgefahrenversicherung auch Schäden durch Starkregen abgedeckt. Läuft der Keller nach einem Wolkenbruch voll, trägt der Versicherer beispielsweise die Kosten für das Abpumpen und die Trockenlegung. Schäden am Inventar sind über den Zusatzbaustein in der Hausratversicherung abgedeckt. Der Zusatzschutz leistet auch bei Rückstau, also wenn bei einer Überlastung der Kanalisation Wasser durch die Ableitungsrohre in das Haus gelangt.
Nähere Details müssen mit Ihrem Versicherer besprochen werden.
Was sollten Versicherte jetzt tun?
Bitte informieren Sie zunächst Ihre Versicherung. Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer laut GDV dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Z.B sollten herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen möglichst weggeräumt werden.
Fotografieren Sie die Schäden. Diese sollten möglichst anhand von Fotos dokumentiert werden. Wenn Sie Kaufbelege besitzen, sind diese ebenfalls eine Erleichterung für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Versicherungsschutz für Autofahrer/Autofahrerinnen
Etwas anders ist die Absicherung von Naturgefahren in der Kfz-Versicherung geregelt. Die Teilkaskoversicherung bietet Autofahrern und Autofahrerinnen Schutz vor Sturm, Hagel und Blitz sowie vor Überschwemmung. Wird das Fahrzeug beispielsweise von einer Flut mitgerissen und komplett zerstört, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert (oder bei neueren Autos je nach Vertrag sogar den Neupreis). Mit einer Vollkaskoversicherung haben Autofahrer den Teilkasko-Schutz ebenfalls inklusive (Quelle: GDV).
Broschüre Überschwemmung vorbeugen und versichern als PDF