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Überarbeitete Coronaeinreiseverordnung
Regelt Einreisen aus Risikogebieten
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Coronaeinreiseverordnung – CoronaEinrVO) vom 21. Juni 2020
Die Coronaeinreiseverordnung wurde mit Wirkung zum 22. Juni 2020 überarbeitet. Sie regelt unter anderem die Einreise für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Text: Ministrium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW