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Neue Coronaschutzverordnung ab heute in Kraft
Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum im Focus
Die Coronaschutzverordnung wurde aktualisiert. Die neue Verordnung regelt unter anderem die Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, die Berufs- und Dienstausübung, die Hygiene- und Schutzpflichten für Selbstständige, Betriebe und Unternehmen, die Maßnahmen für stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, den Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen, die Durchführung außerschulicher Bildungsangebote, den Sportbetrieb, den Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsstätten sowie von Einrichtungen der Gastronomie.
Diese Verordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 25. Mai 2020 außer Kraft.
- Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 11. Mai 2020
- Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung vom 8. Mai 2020
- Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung, aktualisiert am 7. Mai 2020
Text: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW