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Landesregierung aktualisiert erneut die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Regelungen gelten ab dem 20. April
Die neue Coronaschutzverordnung regelt die Umsetzung der Maßnahmen, die Bund und Länder am 15. April gemeinsam vereinbart haben.
Insbesondere für den Handel ergeben sich Änderungen, die ab dem 20. April gelten. So dürfen beispielsweise Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte und Bau-, Gartenbau und vergleichbare Fachmärkte öffnen. Aber auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder können geöffnet werden. Überall ist weiterhin Abstand und Schutz zu gewährleisten.
Text: Land NRW