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Landesregierung aktualisiert die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Kontaktverbote und hohe Geldbußen
Mit dieser Rechtsverordnung hat das Land die am 22. März 2020 erlassene Verordnung geändert, in der ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen geregelt wurde. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen beschlossen und konkretisiert worden:
- Verordnungstext
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) - Empfindliche Strafen
Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), aktualisiert am 30. März 2020
Land NRW