Infoleiste

Topmeldungen

Gold für Lüftelberg und Silber für Altendorf/Ersdorf

weiterlesen

Endspurt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024

weiterlesen

Weihnachtszauber auf dem Zintemaat in Meckenheim

weiterlesen

Gedenkstunde zum Volkstrauertag

weiterlesen

Bürgermeister Jung dankt für die Durchführung der Martinszüge

weiterlesen

Tag des offenen Campus in Meckenheim

weiterlesen

A61: Engpass und gesperrte Auf- und Abfahrt in Rheinbach

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mo     7.30 bis 12.30 Uhr
         14.00 bis 17.30 Uhr     
Mi      7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

13.11.2024

"Offener Treff in Meckenheim"

weiterlesen

17.11.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

17.11.2024

"Merler Abendmusiken an den November-Sonntagen"

weiterlesen

NRW schiebt 102 abgelehnte Asylbewerber nach Albanien und in den Kosovo ab

Innenminister Jäger: Wir setzen auch 2016 in NRW weiter auf die freiwillige Rückkehr

4. Mai 2016 - Nordrhein-Westfalen hat gestern insgesamt 102 Menschen von Düsseldorf nach Albanien und Kosovo zurückgeführt. Am Dienstag startete vom Flughafen Düsseldorf eine Chartermaschine mit dem Ziel Tirana und Pristina. An Bord waren 61 abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und 41 Menschen ohne Bleibeperspektive aus dem Kosovo. „Wird ein Asylantrag abgelehnt, sollten die Menschen freiwillig ausreisen. Dabei werden sie beraten und unterstützt. Ansonsten setzen wir die Rückführung konsequent durch“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger.

Im Jahr 2015 sind in NRW insgesamt 12.209 Menschen ausgereist, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Darunter waren 7.814 Personen die bei der freiwilligen Rückreise durch die IOM finanziell unterstützt wurden. Neben Albanien (3.171) kamen die meisten von ihnen aus Serbien (1.228) und dem Kosovo (1.159). Seit Jahresbeginn haben in NRW bereits 3.397 Menschen das Angebot der freiwilligen Rückkehr in Anspruch genommen und 1.324 Personen wurden abgeschoben. NRW ist damit im Ländervergleich auch im Jahr 2016 bei den Rückführungen vorn und hat seine Zahlen im Vergleich zum 1. Quartal 2015 (678) deutlich gesteigert.

Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin bei der Rückführung. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wird und die kurzfristig zurückgeführt werden können, sollen grundsätzlich in den Landeseinrichtungen verbleiben. In diesen Fällen wird die Rückführung vom Land eingeleitet. Durch diese beschleunigten Asylverfahren für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen die kommunalen Ausländerbehörden bei ihren Aufgaben entlastet werden. Können abgelehnte Asylbewerber nicht innerhalb von sechs Monaten zurückgeführt werden, muss das Land diese Menschen nach dem Asylgesetz den Kommunen zuweisen. Hinderungsgründe für eine Rückführung können zum Beispiel die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten oder schwerwiegende Krankheiten sein.

Text: MIK NRW