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Organische Dünger sichern Bodenfruchtbarkeit
Die Ortsstellen der Landwirtschaftskammer NRW im
Rhein-Sieg-Kreis/Stadt Bonn informieren
Früher als in den vergangenen Jahren steht die Getreide- und Rapsernte im Rheinland an. Unmittelbar nach der Ernte bereiten die Landwirte die Felder auf die nächste Aussaat vor. Die Sicherung und Verbesserung der Humusversorgung bereitet in den überwiegend viehlosen oder sehr vieharmen Betrieben der Köln-Aachener Bucht seit vielen Jahren größere Probleme. Als betriebseigene Humusdünger stehen oft nur gehäckseltes Getreidestroh oder der Anbau von Gelbsenf oder Ölrettich als Zwischenfrucht zur Verfügung. Eine dauerhafte Humussicherung lässt sich hiermit nicht immer sicherstellen.
Weitere Alternativen sind der Einsatz organischer Dünger wie Gärsubstrat aus Biogasanlagen, Kompost, Champignonsubstrat, Klärschlamm, Stallmist, Geflügelkot oder Gülle. Alle aufgeführten Dünger unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, die Einsatztermin, Menge und Ausbringungsverfahren genau regeln. Gesetzlich verpflichtet sind die Landwirte zu einer unmittelbaren Einarbeitung der organischen Dünger, nach der Ausbringung auf unbestellten Flächen. Eine Ausbringung bei hoch intensiver Sonneneinstrahlung sollte aus Gründen der Geruchsbelästigung unterbleiben. Trotz dieser Regelungen wird sich eine hoffentlich nur kurzfristige Geruchsbelästigung bei der Ausbringung organischer Dünger nicht immer vermeiden lassen. Betroffene Bürger sollten in „Streitfällen“ zunächst ein direktes Gespräch mit dem betroffenen Landwirt führen.
Text: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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