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Die Ortsstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen informieren
Freilaufende Hunde
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder und treue Partner für Jung und Alt. Deshalb mögen viele Menschen den sympathischen Vierbeiner – ihre Hinterlassenschaften dagegen nicht.
Leider räumen nicht alle Besitzer das Geschäft ihres Haustieres weg, wenn es nötig ist.
Sie lieben lange Spaziergänge mit ihrem Hund auf abgelegenen Wegen, fernab vom Verkehrslärm? Ihr Hund mag die freie Bewegung ohne Leine und spielt gerne mit Ihnen? Beides ist möglich, aber bleiben Sie bitte auf den Wegen und werfen Sie keine Bälle, Stöckchen oder ähnliches in die landwirtschaftlichen Flächen. Schon ein einziger Besuch Ihres vierbeinigen Freundes hinterlässt unzählige Spuren in Feldern und Wiesen und kann zur Verschmutzung und Vernichtung zahlreicher Kulturpflanzen führen – oder lieben Sie Hundekot an Erdbeeren?
Ein einziger Besuch Ihres Hundes in einer Sonderkultur kann zur Vernichtung von
über 100 Pflanzen führen.
Übrigens, auch Stöcke und Äste sind bei der Ernte sehr hinderlich. Denken Sie bitte daran: Die landwirtschaftlich genutzten Flächen liefern hochwertige Lebensmittel und sind die Lebensgrundlage des betroffenen Landwirts.
Sollten Sie auf Ihrem Spaziergang an Koppeln mit weidendem Vieh vorbeikommen, beachten Sie bitte, dass ein Hund, der durch eine friedlich grasende Herde rennt und bellt, Unruhe in die Tiere bringen und eventuell auch viel Schaden anrichten kann.
Was können Hundehalter tun?
- Hundekot aufsammeln
- Auf Wegen bleiben
- Hunde anleinen
Es gibt immer wieder Beschwerden über die Hinterlassenschaften von Hunden und die unliebsamen Begegnungen mit Hunden in der freien Landschaft.
Soweit einmal ein Malheur passiert, geht die Welt natürlich nicht gleich unter. Landwirte und Spaziergänger werden es Ihnen jedoch danken, wenn Sie den Unfall direkt beheben.
Machen wir´s gemeinsam – Toleranz hilft weiter.
Text und Foto: Landwirtschaftskammer NRW
Kontakt
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis
Gartenstraße 11
50765 Köln
Tel. (0221) 5340-100
Fax: (0221) 5340-199
Internet: www.landwirtschaftskammer.de