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Abbruch von Gebäuden
Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.
Die Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden (§ 57 Abs. 2 BauO NRW).
Welche Unterlagen benötige ich?
- Antragsformular
- Lageplan/Liegenschaftskarte mit Darstellung des geplanten Abbruchvorhabens
- Bezeichnung des Abbruchvorhabens
- Beschreibung der abzubrechenden baulichen Anlagen (Konstruktion, Abbruchvorgang, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgung)
- Benennung des Abbruchunternehmers
Alle Unterlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag ist der amtliche Vordruck zu verwenden.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr für die Entscheidung über den Abbruchantrag wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ermittelt und beträgt derzeit je abzubrechende Anlage zwischen 50 und 1.500 Euro.
Muss ich Fristen beachten?
Die Bearbeitungszeit des Abbruchantrages ist insbesondere vom Umfang des Abbruchvorhabens abhängig und beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, wenn alle für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen vorliegen.
Weitere Informationen
Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn nach Erteilung der Abbruchgenehmigung innerhalb von drei Jahren mit den Abbrucharbeiten nicht begonnen, oder wenn der begonnene Abbruch ein Jahr lang unterbrochen wird. Die Gültigkeit kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Rechtliche Grundlagen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung, Baugesetzbuch
Formulare
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- Gerd Gerres
- Christine Grzesik-Hönig
- Valentina Henkelmann
- Carmen Tempel
Tel.: 02225/917-163
E-Mail: gerd.gerres@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-148
E-Mail: christine.grzesik-hoenig@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-159
E-Mail: valentina.henkelmann@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-267
E-Mail: carmen.tempel@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim