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Weihnachtszauber auf dem Zintemaat in Meckenheim

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Der Nikolaus kommt nach Meckenheim zum „Zintemaat!“

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Stadt Meckenheim erinnert der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

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Stadt Meckenheim sucht ehrenamtliche Wahlhelfende für die Bundestagswahl

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Endspurt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024

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Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
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Mo     7.30 bis 12.30 Uhr
         14.00 bis 17.30 Uhr     
Mi      7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

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Telefon (02225) 917 289
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Aktuelle Freizeit-Termine

24.11.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

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24.11.2024

"Merler Abendmusiken an den November-Sonntagen"

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25.11.2024

"Offener Treff in Meckenheim"

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Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf der Baugenehmigung, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt.
Die Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden (§ 57 Abs. 2 BauO NRW).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular
  • Lageplan/Liegenschaftskarte mit Darstellung des geplanten Abbruchvorhabens
  • Bezeichnung des Abbruchvorhabens
  • Beschreibung der abzubrechenden baulichen Anlagen (Konstruktion, Abbruchvorgang, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgung)
  • Benennung des Abbruchunternehmers

Alle Unterlagen sind mindestens dreifach einzureichen. Für den Antrag ist der amtliche Vordruck zu verwenden.

Entstehen mir Kosten?

Die Gebühr für die Entscheidung über den Abbruchantrag wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ermittelt und beträgt derzeit je abzubrechende Anlage zwischen 50 und 1.500 Euro.

Muss ich Fristen beachten?

Die Bearbeitungszeit des Abbruchantrages ist insbesondere vom Umfang des Abbruchvorhabens abhängig und beträgt in der Regel ca. 4 - 6 Wochen, wenn alle für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen vorliegen.

Weitere Informationen

Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn nach Erteilung der Abbruchgenehmigung innerhalb von drei Jahren mit den Abbrucharbeiten nicht begonnen, oder wenn der begonnene Abbruch ein Jahr lang unterbrochen wird. Die Gültigkeit kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Rechtliche Grundlagen

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) in der derzeit gültigen Fassung, Baugesetzbuch

Formulare

Welche Dienststelle ist zuständig?

Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört

Ansprechpartner:

Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird

Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim