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Untere Denkmalbehörde

Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Meckenheim

Soweit z. B. Gebäude, Wegekreuze, historische Einrichtungsgegenstände oder Bodenfunde Denkmaleigenschaften aufweisen, sind sie von „Amts wegen“ in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Sie unterliegen dann den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG). Auch Sie als Eigentümer eines möglichen Denkmals können formlos die Eintragung bei der Unteren Denkmalbehörde beantragen.

Die Denkmaleigenschaft ist dann gegeben, wenn die Sache bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Denkmalrechtliche Erlaubnisse

Um Veränderungen an oder gar die Beseitigung von Denkmälern durchführen zu können, benötigen Sie vorab die denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Meckenheim. Der Begriff Veränderung ist sehr weit auszulegen. Er reicht von der Restaurierung und Instandhaltung über die Nutzungsänderung bis zum Umbau und im Extremfall zum Abriss des Denkmals. Vor einer geplanten Veränderung sollten Sie sich als Denkmaleigentümer oder Nutzungsberechtigter immer bei der Unteren Denkmalbehörde informieren.

Die nähere Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Das bedeutet, dass auch die Errichtung und Veränderung von Anlagen in der Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern der denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf, wenn durch sie das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt werden könnte.

Die Erlaubnis muss schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Aus ihm muss die geplante Maßnahme, möglichst unter Zuhilfenahme von Zeichnungen, zweifelsfrei hervorgehen.

Denkmalförderung

Als Denkmaleigentümer können Sie Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Dies setzt voraus, dass Sie anstehende Baumaßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Meckenheim abstimmen. Fördermittel werden gezielt eingesetzt, um unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastungen abzumildern.

Wo Denkmäler mit geringem Nutzwert instandgesetzt werden oder bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalgerechte Maßnahme können Sie ferner bei der Bezirksregierung Köln direkte Zuschüsse beantragen.

Darüber hinaus besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Meckenheim. Hierzu erteilen Ihnen die genannten Ansprechpartner gerne weitere Auskünfte.

Unsere Informationsblätter geben einen Überblick über allgemeine und steuerliche Belange des Denkmalschutzes:
Informationen zu § 9 DSchG
Informationen zu § 40 DSchG

Rechtliche Grundlagen

Denkmalschutzgesetz (DSchG)

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53340 Meckenheim