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Namenserteilungen (Beurkundungen)
Durch die Namenserteilung kann einem Kind ein anderer Familienname gegeben werden als der, den es durch Geburt erhalten hat. Die familienrechtlichen Beziehungen ändern sich dadurch nicht. Einzelheiten können beim Standesamt erfragt werden.
Entstehen mir Kosten?
21,- € (in bar zu entrichten)
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
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Ansprechpartner:
- Alina Blissenbach
Tel.: 02225/917-525
E-Mail: alina.blissenbach@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim