Infoleiste
Namensänderungen öffentlich-rechtlich)
Welche Unterlagen benötige ich?
Benötigt werden:
- Aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis des aktuellen mtl. Bruttoeinkommens
- ggf. Eheurkunde
- Führungszeugnis (Belegart 0) für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben), zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Meckenheim
- Auskunft des Polizeipräsidenten (besorgt das Standesamt Meckenheim)
- Ggf. Urkunden zum Nachweis der gesetzlichen Vertretung bei minderjährigen Kindern (bei Tod eines Elternteils dessen Sterbeurkunde; bei geschiedener Ehe die Sorgerechtsregelung des zuständigen Gerichts – Kopie und Original)
Bei Spätaussiedlern: (Kopie und Original)
- Bescheinigung über die Namensänderung nach § 94 BVFG
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis bzw. Spätaussiedlerbescheinigung
Bei Pflegekindern
- Bestallungsurkunde (Kopie und Original)
- Vormundschaftsgerichtliche Zustimmung (Kopie und Original)
- Anschrift der leiblichen Eltern oder deren Zustimmung
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Alina Blissenbach
Tel.: 02225/917-525
E-Mail: alina.blissenbach@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim