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Auslandsgeburten (Beurkundung)
Beim Standesamt des Wohnortes kann eine nachträgliche Beurkundung der Geburt oder des Sterbefalles eines deutschen Staatsangehörigen beantragt werden.
Entstehen mir Kosten?
Nachträgliche Beurkundung der Geburt 40,00 €.
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles 21,00 €.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
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Ansprechpartner:
- Alina Blissenbach
Tel.: 02225/917-525
E-Mail: alina.blissenbach@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim