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Bekanntmachung und Einladung zum Termin über die Erörterung der Bauleitplanung mit den Bürgerinnen und Bürgern / Öffentlichkeit für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 folgenden Beschluss bezüglich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ gefasst:

„1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 33 „Am Burghof“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I N. 394), auf Grundlage der vorliegenden Plankarte aufzustellen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine freiwillige Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Von einer Durchführung des weiteren Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – wie auch von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)  - Einschaltung Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

In Ausführung dieses Beschlusses findet am

Mittwoch, 22. Mai 2024, 18 Uhr,

im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, Ratssaal

ein freiwilliger Erörterungstermin mit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes zu beteiligen und die Planinhalte mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung zu erörtern.

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen für:

- die Erweiterung der bestehenden Zweckbindungen der Gemeinbedarfsfläche (bislang „Schule und Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“) auf die Zweckbindung „Schule und Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“.

Dies dient dem Zweck, die baulichen Nutzungsmöglichkeiten der Fläche zu erhöhen und auch die bestehende Kindergartennutzung planungsrechtlich zu sichern.

- die Einbeziehung der bisherigen „Grünfläche“ mit der Zweckbindung „Friedhofserweiterung“ auf dem Flurstück 391 und 392, in die „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbindung „Schule“, „Anlagen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke“.

- Anpassung der Baugrenze im südlichen Bereich, Wegfall der Sichtlinie, aber Rücknahme der Baugrenze, Gewährleistung des Grundsatzes der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs.

- Innerhalb des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes soll zukünftig auch die Nutzung einer Teilfläche als Dorfplatz möglich sein. Anlass dafür bilden Anregungen von verschiedenen örtlichen Interessengruppen aus dem Ortsteil von Altendorf, die eine gestalterische und funktionale Aufwertung dieser Fläche wünschen.

Plangebiet

Das rund 8.000 m² große Plangebiet liegt zentral zwischen den Ortsteilen von Ersdorf und Altendorf und bildet sich aus dem Standort der katholischen Grundschule mit Turnhalle/Mehrzweckhalle, einer Spielplatzfläche, einer Kindertagesstätte sowie einer Arrondierungsfläche, die sich zurzeit als brachliegende Grünfläche mit einer Nebenanlage darstellt.

Das Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ grenzt im westlichen Bereich an den bestehenden Friedhof der katholischen Kirche St. Jakobus der Ältere in Ersdorf/Altendorf an. Angrenzend an den südlichen Geltungsbereich des Plangebietes liegt die öffentliche Verkehrsfläche „Kirchstraße“, die Teile des katholischen Friedhofes, die Grundschule mit Turnhalle/Mehrzweckhalle, den Spielplatz, den Kindergarten „Flohkiste“, die freiwillige Feuerwehr sowie die umliegenden Wohngebäude erschließt.

Östlich grenzt an das Plangebiet das Feuerwehrgerätehaus der freiwilligen Feuerwehr Meckenheim – Löschgruppe Altendorf sowie die Wohnbebauung der Straße „Auf dem Spinnweg“. Im Norden grenzt das Plangebiet an die „Ahrstraße“ (L471). Das Plangebiet wird fußläufig von der „Ahrstraße“ aus erschlossen bzw. südlich von der öffentlichen Verkehrsfläche der Kirchstraße.

Grafik zeigt die Tabelle Flurstücke im Geltungsbereich.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“ ist zu dieser Bekanntmachung im abgedruckten Übersichtsplan als Anlage dargestellt.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download zur Verfügung.

Meckenheim, den 25. April 2024
Stadt Meckenheim
Holger Jung
Bürgermeister

 

Bekanntmachungsanordnung zum Termin über die freiwillige Erörterung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Am Burghof“

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses zur Durchführung einer freiwilligen Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr des Rates der Stadt Meckenheim vom 21. März 2024 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass in analoger Anwendung von § 4 Absatz 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - verfahren worden ist.

Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr des Rates der Stadt Meckenheim vom 21. März 2024 über die Durchführung einer freiwilligen Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, den 25. April 2024
Stadt Meckenheim
Holger Jung
Bürgermeister

 

Grafik zeigt den Geltungsbereich.

 

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 10. Mai 2024.