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Amtsgericht Rheinbach
Benachrichtigung
In dem Rechtsstreit Cremer-Pohl gegen Haddaj wegen Räumung von Wohnraum hat das Amtsgericht Rheinbach durch Beschluss vom 25. April 2024 gemäß § 185 ZPO die öffentliche Zustellung der Klageschrift vom 1. März 2024 und des Beschlusses vom 12. März 2024 sowie dieses Beschlusses an Nabil Haddaj, Lüftelberger Straße 4, 53340 Meckenheim angeordnet.
Das oben bezeichnete Schriftgut wird durch Aushang dieser Benachrichtigung an der Gerichtstafel öffentlich zugestellt. Das Schriftgut gilt 1 Monat nach Aushang der Benachrichtigung als zugestellt (§ 188 ZPO).
Der Zustellungsempfänger wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung unter Umständen Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Enthält das Schriftgut eine Ladung, so kann die Versäumung des Termins Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Schriftgut kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rheinbach, Zimmer Nr. 215, eingesehen werden.
Rheinbach, 25. April 2024
Amtsgericht
3 C 23/24
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 10. Mai 2024.