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Die Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG NRW
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Kontakt
Stadt Meckenheim
Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Peter Daube
Tel. (02225) 917166
E-Mail: peter.daube@meckenheim.de
Bisher geltende Regelungen
Gemäß § 61a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW ) sind private Grundstückseigentümer grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 verpflichtet, den Nachweis der Dichtheit ihrer privaten Grundstücksleitungen zu erbringen.
Zu diesem Thema hat der Erftverband als Eigentümer des Kanalnetzes in Meckenheim bereits eine Broschüre entworfen, die durch die Stadt Meckenheim an alle Haushalte verteilt wurde. Bürgerinnen und Bürger, die eine solche Broschüre bisher nicht erhalten haben, können diese im Rathaus und im Bürgerservicezentrum der Stadt Meckenheim kostenlos erhalten. Zudem stehen umfangreiche Informationen zum Thema unter den Internet-Links:
http://www.erftverband.de/kanalisation-kanalanschluss/
http://www.steb-koeln.de/dichtheitspruefung.html#803 ,
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
oder
http://www.dichtheitspruefung.tv
zur Verfügung.
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Meckenheim nochmals darauf hin, dass im Zuge der Umsetzung des § 61a LWG NRW gerade jetzt viele unseriöse Firmen über Haustürgeschäfte versuchen, Geld zu verdienen ohne entsprechende nachhaltige Gegenleistungen zu erbringen. Das Vorgehen erfolgt in der Regel wie folgt:
Geschulte Vertriebsleute erreichen bei den Kunden, dass ein Erstvertrag unterzeichnet wird. Dann wird ein Termin für den Arbeitsbeginn vereinbart. So umgehen die Unternehmen die Rücktrittsklausel bei Haustürgeschäften. Für 45 Euro bis 70 Euro werde dann eine Kamera in das ungereinigte Rohr geschoben und mittels unbrauchbarer Beweisfotos erklärt, dass weitere Arbeiten notwendig seien. Und ab diesem Zeitpunkt werde es richtig teuer. Bei der Sanierung wird meist gepfuscht. Hinzu kommt, dass die Gemeinde den Dichtheitsnachweis nicht akzeptiert. Niemals an der Haustür ein Geschäft abschließen und einen Vertrag unterzeichnen. Die Firma muss ein schriftliches Angebot unterbreiten. Zudem sollte ein Vergleichsangebot eingeholt werden. Es sollte immer überprüft werden, ob die Firma zertifiziert ist. Nur Fachfirmen dürfen den Kanal unter die Lupe nehmen.
Grundstückseigentümer sollten Ruhe bewahren und sich unter dem Link http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ (es reicht, wenn Sie dort die Postleitzahl und den Ort eingeben) , der die Sachkundigen der landesweiten Liste enthält, Firmen in Ihrer Nähe herausfiltern und sich mindestens zwei Angebote einholen. Der Nachweis der Dichtigkeit darf nur von Firmen mit Sachkunde erfolgen.
Um den Anforderungen des § 61a LWG NRW Rechnung zu tragen, wurde die Entwässerungssatzung der Stadt Meckenheim geändert. Unter dem § 17 finden Sie alle Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung und deren Handhabung in Meckenheim. Hierbei ist vor allem die Nutzung folgender Bescheinigungen wichtig:
Bescheinigung der Dichtheitsprüfung
Bescheinigung der Dichtheitsprüfung nach Sanierung
Für bestimmte Bereiche in Meckenheim wurden Fristen verlängert, da hier in den nächsten Jahren noch Kanalsanierungsmaßnahmen durch den Erftverband stattfinden. Die betroffenen Straßenzüge sind in der Entwässerungssatzung unter § 17 explizit aufgeführt. Für die Straßen „Schwarzer Weg“ und „Bahnhof Kottenforst“ wurden die Fristen verkürzt, da sich dieser Bereich im Wasserschutzgebiet „Alfter-Heidgen“ befindet.
Aktuelles zum Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 17. Juni 2011 finden Sie hier:
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Stadt Meckenheim
Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Peter Daube
Tel. (02225) 917166
E-Mail: peter.daube@meckenheim.de