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"Reise zum Nabel Italiens nach Rieti"

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Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

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10.04.2024

"Wichtige Informationen für Ihren Haushalt"

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Starkregen/Hochwassermanagement

Serviceseite mit Tipps und Hinweisen für die private Vorsorge und Hilfe

Hilfe im Ernstfall

Feuerwehr hilft im Ernstfall
Steht das Haus trotz aller Vorsorge doch unter Wasser kann die Meldung unter Telefonnummer 112 bei der Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises erfolgen. Bitte wählen Sie diese Nummer nur, wenn ein echter Notfall vorliegt. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei zeitkritischen Einsätzen wie medizinischen Notfällen, Bränden, Verkehrsunfällen und der Beseitigung von Umweltgefahren schnell Hilfe an die Einsatzstelle gelangt.
In Anbetracht der Vielzahl von Einsatzstellen nach Unwetterschäden kann es sein, dass Sie länger auf die Einsatzkräfte warten müssen. Kleinere Wasserschäden können in diesen Situationen durch die Feuerwehr nicht mehr bearbeitet werden. Soweit Sie weniger als 20 cm Wasser im Haus stehen haben, sehen Sie daher bitte von Anrufen ab und versuchen Sie, den Schaden selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen – natürlich nur soweit Sie sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringen!

Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung

Bei Unwetterereignissen mit der Gefahr von großflächigen Überflutungen kann über Warnsirenen auf mögliche Hochwassergefahr hingewiesen werden.

Heulton
(<= 1 Minute Heulton =>)
 

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Ein Unwetter zieht über Meckenheim.
So verhalten Sie sich richtig:
Informieren Sie sich über die aktuelle Gefährdungslage, wenn die Sirenen ertönen.

Heulton
(<= 1 Minute Heulton =>)

Bleiben Sie ruhig!
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen!
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!
Schalten Sie Ihr Radio ein! 97,8 MHz Radio Bonn/Rhein-Sieg
Aktuelle Informationen auch auf der städtischen Homepage! 
Helfen Sie sich und Ihren Nachbarn, wenn für Sie keine Gefahr besteht!
Verschließen Sie gefährdete Öffnungen in Ihrem Gebäude mit geeigneten Materialien!

 

Sie benötigen akute Hilfe?

● Medizinischer Notfall
● Feuer
● Unfall
● das Wasser mehr als 20 Zentimeter hoch in Ihrem Haus steht oder eine Gefahr davon ausgeht
● große Äste oder Bäume auf öffentlichen Flächen herab- beziehungsweise umgestürzt sind

Notruf
112

Informationssammlung

StarkregenLogo zeigt ein überflutetes Haus im Starkregen
Regenereignisse treten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in bestimmten Zeitabständen auf. Extremereignisse mit Niederschlägen, die in einer Stunde erheblich mehr als 25 Liter Regenwasser je Quadratmeter (Unwetterwarnung durch den Deutschen Wetterdienst) erbringen, sind zwar statistisch sehr selten, können aber jederzeit und ohne Vorwarnung auftreten.

In dieser animierten Starkregenkarte können Sie Ihre persönliche Betroffenheit feststellen und sich neben den Fließwegen und -geschwindigkeiten auch die Wassertiefe an Ihrem Gebäude anzeigen lassen. Zusätzlich zu dem 100-jährlichen Ereignis (42 mm in einer Stunde), stehen Ihnen nun auch die Ergebnisse der Starkregensimulation eines Extremereignisses (90 mm in einer Stunde) und eines 10-jährlichen Ereignisses (27 mm in einer Stunde) als Karte zur Verfügung.

In der Starkregenrisikokarte sind die gefährdeten Objekte farblich dargestellt und nach ihrer Gefährdung klassifiziert.

Hier finden Sie die Starkregenkarten als PDF:

Starkregenkarte seltenes 10-jährliches Regenereignis (73 MB)
Starkregenkarte außergewöhnliches 100-jährliches Regenereignis (81 MB)
Starkregenkarte extremes Regenereignis (90mm Blockregen) (91 MB)
Starkregenrisikokarte (93 MB)

Bitte beachten Sie
Obwohl die Stadt Meckenheim ihre Fürsorgepflicht sehr ernst nimmt, kann sie für ihre Bürgerinnen und Bürger keinen vollständigen Schutz gewährleisten. Extremwetterlagen werden trotz aller städtischen Vorsorgemaßnahmen auch künftig durch die Infrastruktur nicht beherrschbar sein.
Das Bewusstsein, dass bei extremen Starkregenereignissen Eigenschutz gefragt ist, soll durch einen speziellen Flyer zum Thema "Starkregen- Vorsorge und Hilfe" geschärft werden.

Warnapps - NINA und KATWARN informieren über Gefahren
Apps wie NINA oder KATWARN können Menschen vor Gefahrensituationen warnen.

  • NINA: App von Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
    Hinter NINA steht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die App bündelt Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes, des Deutschen Wetterdienstes sowie lokale Hochwassermeldungen der Bundesländer. Es können Meldungen für Orte und auch Umkreise von einem bis neun Quadratkilometern ausgewählt werden. Auf einer Karte lassen sich außerdem bundesweit Gefahren anzeigen. Dazu gibt es konkrete Verhaltenstipps für bestimmte Katastrophen-Szenarien.

  • KATWARN: App des Verbands öffentlicher Versicherer
    Hinter KATWARN stehen die öffentlichen Versicherer und das Fraunhofer-Institut FOKUS, das die App entwickelt hat. Die Warnmeldungen stammen von Bund und Ländern, Behörden- und Organisationen der angeschlossenen Landkreise und Städte, von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Betrieben kritischer Infrastrukturen. Dazu zählen auch Feuerwehr-Leitstellen, Polizei-Dienststellen, der Deutsche Wetterdienst (Warnungen für Meckenheim), Hochwasser- und Erdbebenzentralen.
    Auch ein Überblick über Gefahrenlagen in ganz Deutschland ist möglich. Die App ist international vernetzt und bietet auch im Ausland - beispielsweise bei Urlaubsreisen - Warnhinweise zum Aufenthaltsort sowie der Lage in der Heimat an.

Eigenvorsorge

Checkliste zur Vorsorge

  • Liegen Räume unter der Rückstauebene (meist Straßenoberkante) -kann dort auf hochwertige Nutzung verzichtet werden?
  • Haben alle Entwässerungsobjekte (Bodenabläufe, Waschbecken, Duschen, WC) unterhalb der Rückstauebene eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung?
  • Falls Sanitäreinrichtungen (zum Beispiel WC, Waschbecken, Dusche), Waschmaschinen oder Brennwertheizungen unter der Rückstauebene betrieben werden, ist eine regelmäßig gewartete Hebeanlage erforderlich.
  • Sind alle Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene nötig?
  • Sind sie gegen drückendes Wasser gesichert?
  • Gibt es Altanlagen – zum Beispiel meist unzulässige Drainagen –, die voll laufen können und dann über die Grundstücksentwässerung bei Rückstau ins Gebäude fließen?
  • Ist das Grundstück durch Oberflächenabfluss von der Straße, Nachbargrundstücken oder angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen gefährdet?
  • Liegt das Grundstück in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet oder in einem Tiefbereich im Gelände?
  • Vorherige Schadensereignisse sind bekannt? Mit welchen Höhen ist daraus abgeleitet mindestens zu rechnen?
  • Sind technische Einrichtungen – zum Beispiel Öltanks – gegen Aufschwimmen gesichert?
  • Kann oberflächlich abfließendes Wasser einen Weg ins Haus finden?
  • Sind diese typischen Schwachpunkte am Haus vorhanden?
    * ebenerdiger Eingang
    * ebenerdige Terrasse mit Eingang
    * Kellerlichtschächte ohne Aufmauerung
    * tief liegende Kellerfenster
    * Abgänge und Treppen
    * Flächen (Hof, Stellplätze) mit Gefälle zum Haus hin
    * tiefliegende Garage
    * Einfahrt mit Gefälle zum Haus
    * Schließen Dachentwässerungen, Entwässerungen von Kellertreppen, Hofflächen bei Mischwasserableitungen auf der „richtigen“ Außen-Seite der Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerung an? Die „richtige“ bzw. Außen-Seite liegt zwischen Rückstausicherung und öffentlichem Kanal.

Können Sie eine Frage nicht sicher beantworten und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten oder haben Sie Zweifel? Dann ist die Hinzuziehung eines Architekten, Bausachverständigen oder einer sachkundigen Firma dringend zu empfehlen!

Schutz vor Rückstau aus dem Kanal
Jeder Niederschlag führt zu einem Anstieg des Wasserspiegels im Kanal. Dies ist ein normaler Betriebszustand und keine Störung. Mitunter erreicht der Abwasserspiegel im Kanal die Anschlüsse der privaten Entwässerung und es kommt zum Rückstau im Hausanschluss. Die Folge könnte der Austritt von Abwasser ins Gebäude sein, zum Beispiel über Bodenabläufe und Sanitäreinrichtungen, besonders - aber nicht nur - im Kellergeschoss.
Mit Hilfe einer Rückstausicherung im Haus kann dies relativ einfach verhindert werden. Wichtig ist, dass alle Entwässerungen korrekt in das System eingebunden sind und die Rückstauklappen regelmäßig gewartet werden. Der Einbau von Rückstausicherungen ist eine Forderung der Meckenheimer Abwassersatzung.

Bitte beachten Sie
Rückstau aus dem Abwasserkanal ist die bei Weitem häufigste Schadensursache bei Starkregenereignissen und liegt allein in der Verantwortung des Hauseigentümers!

Tipps vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ebenfalls einige Informationen zur „Naturgefahr: Starkregen“ und dem damit verbundenen Eigenschutz zusammengetragen:

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Beitrag zum Hochwasserschutz
Jeder Einzelne kann einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten. Gewässeranliegerinnen und -anlieger sollten zum Beispiel auf die Ablagerung von Gartenabfällen und Boden in Gewässernähe verzichten. In den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist dies verboten. Zu beachten ist, dass die Bäche mitunter erheblich anschwellen, so dass auch Materialien, die abseits des normalen Bachbetts gelagert werden, bei Hochwasser mitgerissen werden können.
Bauliche Anlagen, die negative Einflüsse auf die Wasserstände bei Hochwasser haben, sind zu vermeiden.

Notwendigkeit individueller Vorbereitung
Während am Rhein lange Vorwarnzeiten gegeben sind und entsprechend lange Vorbereitungszeit für Schutzmaßnahmen bleibt, laufen die Hochwasserereignisse an den kleinen Gewässern und der damit einhergehende Überstau extrem schnell ab. Häufig gibt es keine Vorwarnzeit, da jedes aufziehende Unwetter Potential für Überflutungen liefert und sich Extremwetterereignisse mitunter sogar lokal erst bilden. Dann kann nicht einmal eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes rechtzeitig herausgegeben werden.
Daher ist es umso wichtiger, dass private Vorsorge wie etwa der Schutz der eigenen Häuser und Wohnungen auf jeden Fall funktioniert. Bedenken Sie, dass der Aufenthalt im Freien während eines Gewitters Lebensgefahr bedeutet und Sie daher Schutzmaßnahmen nur vor Beginn des Unwetters einleiten können.
Extreme Starkregen treten gehäuft während der warmen Jahreszeit auf. Hilfreich kann deshalb auch sein, in den Sommermonaten aufmerksam die Großwetterlage zu verfolgen und schon bei latenter Unwettergefahr Maßnahmen zu treffen.

Bitte bedenken Sie
Hochwasser, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse können das öffentliche Leben und die Versorgung mit Gas, Wasser und Elektrizität zum Erliegen bringen. Auch dafür sollte Vorsorge getroffen werden.

Bauliche Schutzmaßnahmen
Zwar sind besonders Gebäude, die sich in Überschwemmungsgebieten, Senken oder ähnlich exponierten Lagen befinden, gefährdet und durch weitergehende Schutzmaßnahmen zu sichern, bei entsprechender Regenintensität kann es aber jedes Gebäude treffen, selbst auf einer Anhöhe.
Alle Schutzmaßnahmen sind immer nach örtlichen Gegebenheiten in Erwägung zu ziehen. Oft ist es hilfreich, etwa Schwellen an Eingängen vorzusehen, Kellerlichtschächte zu ummauern, Kellerfenster wasserdicht mit Druckverschluss auszubilden, druckdicht verschließbare Eingangstüren vorzusehen oder Einfahrten in Tiefgaragen mit einer Schwelle zu sichern. Dabei entstehen oft Zielkonflikte mit Barrierefreiheit, optischer Wirkung, der Nutzung von Kellerräumen oder anderen Aspekten – diese muss die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer abwägen.
Bei Ereignissen, die am Gewässer oder durch Starkregen zu Wasser auf der Oberfläche führen, ist bei entsprechender Ereignisstärke keine Haftung der Kommune mehr gegeben, da höhere Gewalt zugrunde liegt.

Am 12. August 2023 hat in der Jungholzhalle ein Aktionstag zu Starkregen und Hochwasser stattgefunden. Einen Informations-Artikel und die Links zu den dort verwendeten Präsentationen finden Sie hier:
Artikel zum Aktionstag
Link zur Präsentation Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft, Dr. Bittner, Erftverband.
Link zur Präsentation Private Starkregen- und Hochwasservorsorge, Prof. Dr. Kirschbauer, Hochschule Koblenz.
Link zur Präsentation Starkregenrisikomanagement für die Stadt Meckenheim, Dr. Buchholz, Hydrotec.

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Kontakt
Stadt Meckenheim
Fachbereich Verkehr und Grünflächen
Peter Daube (Entwässerung)
Michaela Kempf (Beratung Vorsorge)

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz
Bettina Wilms
Siebengebirgsring 4,
53340 Meckenheim
Tel. (02225) 917191
E-Mail bettina.wilms@meckenheim.de
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Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
Tel. (02271) 88-0

Bei Notfällen
Feuerwehr und Rettungsdienst
112

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Kurzfilm über den Schutz gegen Starkregen
Starker Regen verursachte im Frühjahr 2016 erhebliche Schäden in Meckenheim sowie in der gesamten Region. Der Erftverband hat vor diesem Hintergrund einen Kurzfilm zum Thema „Rückstausicherung und Überflutungsschutz“ online gestellt, der über die technischen Möglichkeiten gegen Rückstau aus der Kanalisation informiert.
Interessierte können sich den Film ansehen, unter:
www.erftverband.de/rueckstausicherung-und-ueberflutungsschutzfilm

Informationsmaterial nicht nur für Fachplanerinnen und Fachplaner

  • DWA-Praxisleitfaden "Überflutungsvorsorge"
    Die DWA hat im August 2013 einen Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge unter dem Titel „Starkregen und urbane Sturzfluten“ herausgebracht. Der Praxisleitfaden beinhaltet die Ermittlung von Überflutungsrisiken durch so genannte Katastrophenregen und stellt zugleich beispielhaft dar, welche technischen Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können, um das Ausmaß von so genanntem Katastrophenregen zu verringern. Hierzu gehören u. a. auch Maßnahmen, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an ihren Gebäuden und Grundstücken (objektbezogene Vorsorgemaßnahmen) durchführen können. Der Praxisleitfaden kann unter der Internetadresse der DWA (www.dwa.de) bestellt werden. Der Preis für den 61-seitigen Leitfaden beträgt 55 €.

Hochwassergefahrenkarten
Die Hochwassergefahrenkarten sind hier hinterlegt.
https://www.flussgebiete.nrw.de/gefahren-und-risikokarten-tezg-erft-5945

Versicherungsschutz
Ein Versicherungsschutz gegen Schäden durch sog. Katastrophenregen ist grundsätzlich möglich. Hierzu gehört eine Wohngebäudeversicherung, die nicht nur Schäden durch Leitungswasser, sondern auch Schäden durch Wasser abdeckt, welches von außen in das Gebäude eindringt. Mit der Wohngebäudeversicherung ist ein Haus standardmäßig nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Wassermassen, die von außen kommen, gelten als Elementarschäden. Hierfür gibt es aber bei der Wohngebäudeversicherung Zusatzmodule (Zusatzpolicen), die auch Schäden durch Überschwemmungen des Gebäudes von außen abdecken (die sog. Elementarschadensversicherung; vgl. hierzu auch das Informationsblatt „Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV – www.gdv.de  - Stichwort: Elementarschadensversicherung). Zusätzlich sollte die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer aber ebenso Die Mieterin/Pächterin bzw. der Mieter/Pächter seine Hausratversicherung darauf überprüfen, ob diese auch etwaige Überschwemmungsschäden (Elementarschäden) einschließt, denn auch hier ist in der Regel eine Ergänzung der Hausratpolice gegen die Folgen von Überschwemmungen möglich.

Interessante Links

  • unter www.flussgebiete.nrw.de findet man u.a. die Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten
  • Mit ELWAS-WEB können Daten der Fachbereiche Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden. ELWAS dient der Erledigung von Fachaufgaben in der Wasserwirtschaft und wird vorrangig durch die Landes- und Kommunalbehörde, aber auch von den großen Wasserverbänden in NRW genutzt.