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Selbstbestimmungsgesetz - Anmeldung einer Erklärung
Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person besteht die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen anzumelden. Die Anmeldung kann in mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben werden.
Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung kann die eigentliche Änderung erklärt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Wenn Sie sich postalisch für die Erklärung anmelden, müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Wenn Sie sich persönlich anmelden wollen, benötigen Sie einen Termin.
Für die eigentliche Erklärung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, da Sie persönlich erscheinen müssen.
Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut eine Erklärung abgeben. Sollten Sie dann eine Erklärung abgeben, die auf ein früher geführtes Geschlecht zielt, führen Sie automatisch die dazu gehörigen Vornamen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen und die Möglichkeit, die Anmeldung online durchzuführen gibt es im Kommunalportal Meckenheim:
Selbstbestimmungsgesetz- Anmeldung einer Erklärung - Serviceportal-Stadt-Meckenheim (kommunalportal.nrw)
Welche Dienststelle ist zuständig?
Ansprechpartner:
- Alina Blissenbach
Tel.: 02225/917-525
E-Mail: alina.blissenbach@meckenheim.de