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Endspurt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024

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Weihnachtszauber auf dem Zintemaat in Meckenheim

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Bürgermeister Jung dankt für die Durchführung der Martinszüge

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A61: Engpass und gesperrte Auf- und Abfahrt in Rheinbach

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Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
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Mo     7.30 bis 12.30 Uhr
         14.00 bis 17.30 Uhr     
Mi      7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
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Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

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Aktuelle Freizeit-Termine

13.11.2024

"Offener Treff in Meckenheim"

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17.11.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

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17.11.2024

"Merler Abendmusiken an den November-Sonntagen"

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Selbstbestimmungsgesetz - Anmeldung einer Erklärung

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person besteht die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen anzumelden. Die Anmeldung kann in mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben werden. 

Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung kann die eigentliche Änderung erklärt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Wenn Sie sich postalisch für die Erklärung anmelden, müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Wenn Sie sich persönlich anmelden wollen, benötigen Sie einen Termin.

Für die eigentliche Erklärung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, da Sie persönlich erscheinen müssen.

Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut eine Erklärung abgeben. Sollten Sie dann eine Erklärung abgeben, die auf ein früher geführtes Geschlecht zielt, führen Sie automatisch die dazu gehörigen Vornamen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen und die Möglichkeit, die Anmeldung online durchzuführen gibt es im Kommunalportal Meckenheim:
Selbstbestimmungsgesetz- Anmeldung einer Erklärung - Serviceportal-Stadt-Meckenheim (kommunalportal.nrw)

Welche Dienststelle ist zuständig?

Ansprechpartner: