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Topmeldungen

Online-Bezahldienste stehen in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2024 nicht zur Verfügung

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Fahrradfreundliches Meckenheim bewerten

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Hallenfreizeitbad schließt am Donnerstag- und Freitagnachmittag früher

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Altstadtfest in Meckenheim 30. August bis 1. September 2024

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Gemeinsamer Infostand auf dem Altstadtfest

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Bürgerbüro im Rathaus verbessert seinen Service

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Für den Klimaschutz in die Pedale treten

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Karriere und Stellen
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Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 15:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

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Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

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Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

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Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

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Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
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Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
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für Ausbildung

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Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

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Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

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Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

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Aktuelle Freizeit-Termine

08.09.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

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08.09.2024

"Garagenflohmarkt"

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10.09-18.09.2024

"Die Ile de France-Besuch bei den Franciliens"

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Selbstbestimmungsgesetz - Anmeldung einer Erklärung

Als transgeschlechtliche, intergeschlechtliche oder nichtbinäre Person besteht die Möglichkeit, eine Erklärung zur Änderung Ihres Geschlechtseintrags und Ihrer Vornamen anzumelden. Die Anmeldung kann in mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben werden. 

Frühestens drei Monate bis maximal sechs Monate nach der Anmeldung kann die eigentliche Änderung erklärt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Wenn Sie sich postalisch für die Erklärung anmelden, müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Wenn Sie sich persönlich anmelden wollen, benötigen Sie einen Termin.

Für die eigentliche Erklärung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, da Sie persönlich erscheinen müssen.

Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, können Sie frühestens nach Ablauf eines Jahres erneut eine Erklärung abgeben. Sollten Sie dann eine Erklärung abgeben, die auf ein früher geführtes Geschlecht zielt, führen Sie automatisch die dazu gehörigen Vornamen.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen und die Möglichkeit, die Anmeldung online durchzuführen gibt es im Kommunalportal Meckenheim:
Selbstbestimmungsgesetz- Anmeldung einer Erklärung - Serviceportal-Stadt-Meckenheim (kommunalportal.nrw)

Welche Dienststelle ist zuständig?

Ansprechpartner: