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Reitplakette
Alle Pferde (auch Ponys), die im Rhein-Sieg-Kreis in der freien Landschaft oder im Wald geritten oder geführt werden, müssen jedoch mit einem Reitkennzeichen und einem für das jeweilige Jahr geltenden Jahresaufkleber ausgestattet sein. Entsprechende Reitkennzeichen aus anderen Bundesländern haben auch im Rhein-Sieg-Kreis Gültigkeit.
Neben den Kennzeichen mit Jahresaufklebern gibt es auch ermäßigte Kurzzeitkennzeichen, sogenannte Wanderkennzeichen. Diese gelten beispielsweise für Reitveranstaltungen, die einen oder wenige Tage umfassen oder sonstige Kurzaufenthalte. Die Jahresaufkleber sind jeweils ab Januar im Kreishaus Siegburg oder in der Nebenstelle in Rheinbach (Grabenstraße 39, 53359 Rheinbach, nebenstelle.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de) erhältlich.
Beim Rhein-Sieg-Kreis gibt es auch eine Reitwegekarte sowie weitere Informationen.
Die Reitplakette können Sie dort auch online beantragen und bezahlen.
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Rhein-Sieg-Kreis/Reitangelegenheiten