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Wiederkehrende Prüfungen (Bauaufsicht)
Wiederkehrende Prüfungen umfassen zwei Bereiche, zum einen die wiederkehrenden Prüfungen von technischen Anlagen in Sonderbauten, zum anderen die wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten durch die Bauaufsicht.
Technische Anlagen in Sonderbauten sind in regelmäßigen Abständen durch staatlich anerkannte Sachverständige zu prüfen. Der Betreiber, z.B. Hausverwaltung, Pächter, Eigentümer, ist verpflichtet, die technischen Anlagen prüfen zu lassen, eventuell festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen und der Bauaufsicht auf Verlangen die Prüfberichte vorzulegen.
Die Bauaufsicht hat in festgelegten Zeitabständen Sonderbauten zu prüfen. Die Objekte, die durch die Bauaufsicht wiederkehrend zu prüfen sind, unterliegen gleichzeitig der Brandschau. Daher werden die Überprüfungen in der Regel gemeinsam durchgeführt.
Entstehen mir Kosten?
Die Gebühr für die wiederkehrende Prüfung durch die Bauaufsicht richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und wird abhängig vom Zeitbedarf ermittelt. In der Regel fällt an Gebühren der zweifache Stundensatz an. Nachprüfungen sind erneut gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (Prüfverordnung - PrüfVO NRW)
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- Christine Grzesik-Hönig
- Valentina Henkelmann
- René Klein
- Carmen Tempel
Tel.: 02225/917-148
E-Mail: christine.grzesik-hoenig@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-159
E-Mail: valentina.henkelmann@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-310
E-Mail: rene.klein@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-267
E-Mail: carmen.tempel@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim