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Jugendschutzuntersuchung (für Jugendliche unter 18 Jahren)
Die Untersuchung wird von einem Arzt durchgeführt. Das Bürgerserviceamt stellt eine Bescheinigung für den Arzt zur Übernahme der Kosten aus. Sie benötigen den Personalausweis.
Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch im Kommunalportal der Stadt Meckenheim online beantragt werden: UBS im Kommunalportal Meckenheim
Entstehen mir Kosten?
gebührenfrei
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Talita Imgrund
- Mohamed Mejaiti
- Inna Zismann
Tel.: 02225/917-207
E-Mail: talita.imgrund@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-208
E-Mail: mohamed.mejaiti@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-206
E-Mail: inna.zismann@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim