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Vaterschaft (Anerkennung)
Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim Standesamt und bei der Jugendhilfe beurkundet werden. Dies kann auch vor der Geburt eines Kindes erfolgen.
Beim Jugendamt können Unterhalt beurkundet und eine Sorgeerklärung abgegeben werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis und die Geburtsurkunde (falls vorhanden). Eine formelle Zustimmung der Mutter des Kindes ist erforderlich.
Entstehen mir Kosten?
gebührenfrei
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Alina Blissenbach
- Thomas Ludwig
Tel.: 02225/917-525
E-Mail: alina.blissenbach@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-284
E-Mail: thomas.ludwig@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim