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Reisepass
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist zweckmäßigerweise am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.
Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Minderjährigen zu stellen. Die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ist bei Antragstellung im Bürgerservicezentrum zu leisten.
Welche Unterlagen benötige ich?
Bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass und Geburtsurkunde
aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild nach ICAO-Standard (bitte mitbringen - kein Fotoautomat im Rathaus vorhanden). Bei Beantragung nach Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde, sofern die Einbürgerung erst kürzlich erfolgte.
Entstehen mir Kosten?
- Für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70 €(Express-Reisepass 102 Euro)
- für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 € (Express-Reisepass 69,50 Euro)
- für einen vorläufigen Reisepass 26 €.
Alle Kosten im Überblick auf der entsprechenden Seite des BMI - Bundesministerium des Inneren.
Weitere Informationen
Mehr Informationen in unserem Merkblatt als PDF.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Verwandte Dienstleistungen:
Ansprechpartner:
- Talita Imgrund
- Mohamed Mejaiti
- Inna Zismann
Tel.: 02225/917-207
E-Mail: talita.imgrund@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-208
E-Mail: mohamed.mejaiti@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-206
E-Mail: inna.zismann@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim