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Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Im Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG, § 61a) wird von Grund-stückseigentümern der Nachweis der Dichtheit von Abwasserleitungen, die im Erdreich verlegt sind, gefordert. Der Dichtheitsnachweis ist spätestens bis zum 31.12.2015 zu erbringen.
Mehr im PDF-Merkblatt:
Merkblatt zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Welche Dienststelle ist zuständig?
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Ansprechpartner:
- Peter Daube
Tel.: 02225/917-166
E-Mail: peter.daube@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim