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Lohnsteuerkarte (Ausstellung und Änderung)
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Seit dem 1.1.2011 werden Lohnsteuerangelegenheiten jeder Art nur noch vom Finanzamt Sankt Augustin erledigt.
Seit dem 1.1.2011 werden Lohnsteuerangelegenheiten jeder Art nur noch vom Finanzamt Sankt Augustin erledigt.