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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, an deren Aufkommen auch Bund und Länder beteiligt sind.
Die Steuerpflicht ist im Gewerbesteuergesetz geregelt.
Die Berechnung der Gewerbesteuer ergibt sich durch Anwendung des gültigen Hebesatzes der Stadt Meckenheim. Dieser Hebesatz wird vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossen.
Er beträgt zur Zeit 520 v.H.
Aufgrund vieler Anfragen haben wir für Sie ein Merkblatt zusammengestellt, welches die häufigsten Fragen zur Gewerbesteuer beantwortet:
Merkblatt zur Gewerbesteuer
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- N.N. Fb 20 (Steuern und Abgaben)
- Gisela Pietrangeli
Tel.: 02225/917-218
E-Mail: @meckenheim.de
Tel.: 02225/917-185
E-Mail: gisela.pietrangeli@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim