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Gleichstellungsbeauftragte
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind gesetzlich vorgegeben. Bei allen Maßnahmen der Stadt Meckenheim, die die Belange von Frauen oder deren gesellschaftlich gleichberechtigte Stellung berühren, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.
Gesetzlicher Auftrag
Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Weitere Grundlagen sind:
- das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW in der Fassung vom 15.12.2016 (Landesgleichstellungsgesetz – LGG)
- die Gemeindeordnung des Landes NRW
- die Hauptsatzung der Stadt Meckenheim in der Fassung vom 15.12.2014
- der Gleichstellungsplan der Stadt Meckenheim (zur Zeit in Bearbeitung)
Ziele sind:
- eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft zu erreichen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frau und Mann verbessern
- Anerkennung von Tätigkeit in Familie und Beruf fördern
Handlungsfelder sind:
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten lassen sich in zwei Handlungsfelder aufteilen:
- intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Meckenheim
und - extern für die Bevölkerung der Stadt Meckenheim
Aufgaben sind:
- unterstützt Frauen und Männer bei der Durchsetzung ihrer Rechte
- initiiert und unterstützt Frauenförderung innerhalb der Verwaltung
- berät Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz Mobbing erleben
- setzt sich für Mädchen- und Jungenarbeit ein
- nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen
- berät Frauen und Männer, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden
- bringt der Öffentlichkeit durch Aktionen und Anregungen den Gleichstellungsgedanken näher
- führt Projekte durch, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen beiträgt
- unterstützt Modelle der flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- ist mit regionalen und überregionalen Arbeitskreisen und Organisationen vernetzt.
- Abbau von Benachteiligungen von Frauen und Durchsetzung ihrer Interessen
- Weiterentwicklung des Rollenbildes von Jungen und Mädchen
- Umsetzung des Gleichstellungsplans innerhalb der Verwaltung
- Entgegennahme und Bearbeiten von Anregungen und Beschwerden, die die Gleichberechtigung von Frau und Mann betreffen.
Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie:
- Informationen, Auskünfte und Hilfestellung wünschen
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen
- Information und Beratung wünschen u.a. zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in Meckenheim haben
Die Gleichstellungsbeauftragte wünscht sich die Beteiligung und Unterstützung möglichst vieler Frauen und Männer. Nur durch gemeinsames Handeln erreichen wir wirkliche Gleichberechtigung.
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- Ursula Schmitz
Tel.: 02225/917-194
E-Mail: ursula.schmitz@meckenheim.de; gleichstellung@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim