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Parkausweise für Behinderte (Ausnahmegenehmigung)
Voraussetzung für die Beantragung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blind)
Welche Unterlagen benötige ich?
- Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- Ein Passbild
- Der abgelaufene Parkausweis für Behinderte (entfällt bei Erstbeantragung)
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- Jonathan Mertes
Tel.: 02225/917-522
E-Mail: jonathan.mertes@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim