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Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises

300 SU-Kennzeichen fanden den Weg zurück

Die Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 stellte die von der Flut geschädigten Bürgerinnen und Bürger vor eine weitere unerwartete Herausforderung: die Notwendigkeit, möglichst zügig wieder mit dem eigenen Fahrzeug mobil zu werden.

Wer unwiderruflich das eigene Kraftfahrzeug verloren hatte, musste es abmelden. Darum wurden die Ortschaften, die besonders von der Flut betroffen waren, von einem mobilen Dienst des Kreisstraßenverkehrsamtes angefahren. Dies sollte eine unbürokratische Außerbetriebssetzung der Fahrzeuge vor Ort ermöglichen. Rund 170 Halterinnen und Halter nutzten dieses Angebot.

Rund 500 Kennzeichen waren von Fahrzeugen gerissen worden. „Deshalb baten wir die umliegenden Ordnungsämter und Polizeistationen, die aufgefundenen Kennzeichen der Außenstelle des Kreisstraßenverkehrsamtes in Meckenheim zurückzugeben“, erinnert sich Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Insgesamt wurden 395 Kennzeichen abgegeben, wovon 95 Fremdkennzeichen an die zuständigen auswärtigen Straßenverkehrsämter übersandt wurden. Damit konnten 300 SU-Kennzeichen an die im Rhein-Sieg-Kreis wohnenden Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter zurückgegeben werden.

Rund 1.500 Fahrzeuge wurden von der Flut zerstört. Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist ein Termin bei dem zuständigen Kreisstraßenverkehrsamt notwendig. Doch zusätzliche Termin sind nur schwierig zu erhalten. Deshalb wurde für die Betroffenen ein sogenannter „Fluthilfe“-Kalender eingerichtet. Dieser ermöglichte die telefonische Terminvereinbarung für die KfZ-Zulassung.

Darüber hinaus gab es bis Ende 2021 eine Gebührenbefreiung für Betroffene der Flut. Dies heißt, dass alle Anliegen rund um Zulassung und Fahrerlaubnis, welche auf die Hochwasserkatastrophe zurück zu führen waren, vorübergehend gebührenfrei abgewickelt wurden.