Infoleiste

Topmeldungen

Kurze Pausen im Hallenfreizeitbad

weiterlesen

„Bürgermeister vor Ort“

weiterlesen

Weg in eine klimaneutrale Zukunft mitgestalten

weiterlesen

Öffentlicher Infoabend zum Sofortprogramm

weiterlesen

14. Blütenfest war ein voller Erfolg

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

05.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

07.05.2024

"Exkursion zum Schloss Benrath"

weiterlesen

12.05.2024

Dauerausstellung "7.000 Jahre Meckenheimer Geschichte"

weiterlesen

Tag des Artenschutzes

Washingtoner Artenschutzübereinkommen rückt am 3. März in den Fokus

Der 3. März ist traditionell der Tag des Artenschutzes. An diesem Tag wird des 1973 beschlossenen Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES gedacht, welches den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten regelt. Wer Tiere oder Pflanzen der geschützten Arten erwerben oder halten will, muss zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einhalten. Darauf macht jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises aufmerksam.

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) umfasst rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten. Zu den geschützten Arten gehören beispielsweise viele Affen, beinahe alle Papageienvögel, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie die überwiegende Anzahl der Kakteen und Orchideen. Der Artenschutz gilt auch für Teile dieser Arten und aus ihnen hergestellte Produkte. CITES wird durch europäische Naturschutzrichtlinien sowie nationale Regelungen ergänzt. Deshalb stehen auch alle europäischen Vögel sowie einige einheimische Amphibien und Reptilien unter Artenschutz. Zu den geschützten einheimischen Arten gehören zum Beispiel der Kammmolch, die Gelbbauchunke und die Zauneidechse.

„Voraussetzung für den Besitz einer geschützten Art ist der Nachweis der rechtmäßigen Herkunft. Das heißt, die Halterin oder der Halter muss für jedes einzelne Exemplar eine legale Einfuhr in die Europäische Union (EU) oder eine legale Nachzucht innerhalb der EU nachweisen können“, betont Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.  

Des Weiteren gelten grundsätzlich folgende rechtliche Bestimmungen: eine Meldepflicht für private Halter, eine Buchführungspflicht für gewerbliche Händler, eine Kennzeichnungspflicht für Tiere geschützter Arten, eine Genehmigungserfordernis für die Vermarktung, eine Genehmigungserfordernis für die Ein- und Ausfuhr sowie gegebenenfalls für die Haltung im Tiergehege beziehungsweise im Zoo.

Darüber hinaus muss jeder Halter oder jede Halterin die für die jeweilige Tierart geltenden gesetzlichen Anforderungen bei der zuständigen Behörde abklären.

Für Fragen des Artenschutzes steht die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-3018, zur Verfügung. Darüber hinaus werden alle Fragen zur Ein- und Ausfuhr besonders geschützter Arten in die oder aus der Europäischen Union vom Bundesamt für Naturschutz beantwortet.