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Anpassung der OGS-Beiträge zum 1. August 2024
Am 14. Juni 2023 wurde vom Rat der Stadt Meckenheim die Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen. Aufgrund der landesgesetzlichen Regelungen erhöht sich ab dem 1. August 2024 die Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um jeweils drei Prozent. Die Beiträge in den übrigen Einkommensstufen werden entsprechend ebenfalls linear um drei Prozent (gerundete Beträge) angepasst.
Die Anpassung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) zum 1. August 2024 ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen: